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Medizinalaufsicht

Das Gesundheitsamt überwacht die staatlich geregelten Berufe des Gesundheitswesens und die Führung von Berufsbezeichnungen, um die Bevölkerung vor Personen, die unerlaubt diese Berufe ausüben, zu schützen. Die in einem Beruf des Gesundheitswesens Tätigen haben die Pflicht, soweit sie selbständig einen Beruf des Gesundheitswesens ausüben oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen, die Aufnahme und die Beendigung der Berufsausübung dem Gesundheitsamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich die Berufstätigkeit überwiegend ausgeübt wird.

Anzeigepflichtige Berufe sind im Besonderen Folgende:

  • Heilpraktiker und Heilpratikerin
  • Kranken- und Kinderkrankenschwester sowie Kranken- und Kinderkrankenpfleger, Krankenpflegehelfer und -helferin
  • Hebamme und Entbindungspfleger
  • Altenpfleger und Altenpflegerin, soweit krankenpflegerische Tätigkeiten ausgeübt werden
  • Physiotherapeut und Physiotherapeutin, Krankengymnast und Krankengymnastin
  • Masseur und Masseurin, Masseur und medizinischer Bademeister sowie Masseurin und medizinische Bademeisterin
  • Diätassistent und Diätassistentin
  • Ergotherapeut und Ergotherapeutin
  • Logopäde und Logopädin
  • Orthoptist und Orthoptistin
  • Rettungsassistent und Rettungsassistentin
  • Desinfektor und Desinfektorin

Wer die Absicht hat, sich als Heilpraktiker/in prüfen zu lassen, reicht die erforderlichen Unterlagen im Gesundheitsamt ein. Diese werden hier auf Vollständigkeit überprüft und an das Gesundheitsamt der Stadt Potsdam weiter geleitet, das im Land Brandenburg ausschließlich für die Prüfungen der Heilpraktiker/innen zuständig ist. Bei bestandener Prüfung erteilt im Anschluss daran das Gesundheitsamt des Landkreises Havelland die für die Berufsausübung erforderliche Erlaubnis, bei Nichtbestehen ergeht ein Ablehnungsbescheid.