BbgAföG (Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz)

Das Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz unterstützt Schülerinnen und Schüler, einen zur allgemeinen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife führenden Bildungsgang erfolgreich abzuschließen, wenn sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel für ihre Ausbildung verfügen.

Antragsberechtigt ist, wer einen

  • Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe oder
  • einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform

an einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft besucht und finanziell bedürftig ist und im Bundesland Brandenburg wohnt.

Den BbgAföG-Antrag  finden Sie auf der BAföG/AFBG-Online-Seite des Landes Brandenburg.

Antragsformulare erhalten Sie ebenso im Amt für Ausbildungsförderung im Sozialamt des Landkreises sowie in den Dienststellen des Bürgerservicebüros.

Die notwendigen Schulbescheinigungen liegen den Bildungseinrichtungen vor. Bitte wenden Sie sich dafür an das jeweilige Schulsekretariat.

Für alle Abiturientinnen und Abiturienten

Das Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) bietet die Möglichkeit während der Absolvierung der Hochschulreife eine Förderung in Höhe von max. 125 € in Anspruch zu nehmen.
Bitte entnehmen Sie weitere Informationen dem beigefügten Flyer oder wenden Sie sich direkt an unser Amt für Ausbildungsförderung.