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AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz-AFBG verfolgt das Ziel, TeilnehmerInnen an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung in nahezu allen Berufsbereichen (gewerbliche Wirtschaft, Frei Berufe sowie Haus- und Landwirtschaft, Gesundheitswesen, Sozialpflege und -pädagogik) durch finanzielle Unterstützung abzusichern.

Voraussetzung ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Diese Maßnahmen müssen gezielt auf entsprechende anerkannte "öffentlich-rechtliche" Prüfungen nach der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfeprüfung oder eines Berufsabschlusses liegen.

Die Förderung ist abhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (Vollzeit/Teilzeit) und wie sich die wirtschaftliche und familiäre Situation darstellt.

Den AFBG-Antrag  können Sie direkt hier oder auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung herunterladen. Dort finden Sie auch weitere Informationen.

Neuerungen in der Aufstiegsfortbildungsförderung

Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG)

Sie absolvieren eine Ausbildung zum/r staatl. anerk. Erzieher/-in bzw. zum/r staatl. anerk. Heilerziehungspfleger/-in und wurden bisher über das BAföG gefördert?

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie über die Neuregelungen des AFBG zum Schuljahr 2020 / 2021 informieren:

Zum 01.08.2020 wird das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geändert, so dass ab dem Schuljahr 2020/2021 die Erzieherausbildung oder eine Ausbildung zum/r Heilerziehungspfleger/-in über das AFBG gefördert werden kann, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Dazu ist ein Antrag zum AFBG beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort des Auszubildenden zu stellen, auf dessen Grundlage die Prüfung erfolgt.

Die Vorteile der Förderung durch das AFBG sind:

  • Es handelt sich um eine elternunabhängige Förderung
  • Die Unterhaltszahlungen werden als Vollzuschuss gezahlt (nicht mehr wie bisher beim AFBG als Zuschuss und Darlehen)
  • Der Anspruch beim AFBG ist höher als beim BAföG
  • Sofern Schulgeld (Lehrgangskosten) zu entrichten ist, kann hier eine Förderung als Zuschuss (50 %) sowie Darlehen (50 %) erfolgen
  • Bei erfolgreichem Abschluss erfolgt ein Darlehenserlass in Höhe von 50 %

Aber es ist zu beachten:

  • Das AFBG wird im letzten Ausbildungsjahr bis zu dem Monat gezahlt, in dem der letzte Unterricht stattfindet. Das ist in den nächsten 3 Schuljahren der Monat April. Die Prüfungsvorbereitung kann nur über ein Darlehen gefördert werden
  • Es gibt bei der AFBG - Förderung keine GEZ - Befreiung
  • Den Kinderzuschlag erhalten beim AFBG nur Alleinerziehende

Wichtiger Hinweis:

Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer Förderung nach dem AFGB und dem BAföG. Ein gleichzeitiger Bezug beider Leistungen für ein Ausbildungsjahr ist nicht möglich.