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Das Sozialstaatprinzip des Grundgesetzes garantiert, dass die qualifizierten Ausbildungsstätten allen jungen Bürgern - unabhängig von der wirtschaftlichen und sozialen Situation ihrer Familie - zugänglich sind.
Das Amt für Ausbildungsförderung ist sachlich zuständig für den Besuch folgender Ausbildungsstätten:
Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Havelland bearbeitet Anträge auf Leistungen nach dem:
Landkreis Havelland
- Sozialamt - / Haus 2
Friedrich-Ebert-Ring 92b
14712 Rathenow
Frau Haupt
Sachgebietsleiterin
Zimmer 210
Tel.: 03385 551-2495
Fax: 03385 551-32495
Die zuständigen Ansprechpartner finden Sie unter den einzelnen Leistungsbereichen
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