Landkreis & Verwaltung
Arbeit & Leben
Wirtschaft & Verkehr
Umwelt & Landwirtschaft

Ausbildungsförderung

Das Sozialstaatprinzip des Grundgesetzes garantiert, dass die qualifizierten Ausbildungsstätten allen jungen Bürgern - unabhängig von der wirtschaftlichen und sozialen Situation ihrer Familie - zugänglich sind.

Das Amt für Ausbildungsförderung ist sachlich zuständig für den Besuch folgender Ausbildungsstätten:

  • weiterführende allgemeinbildende Schulen
  • Berufsfachschulen und Fach- und Fachoberschulklassen
  • Abendhauptschulen
  • Berufsaufbauschulen
  • Abendrealschulen
  • Fachhochschulen und Universitäten

Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Havelland bearbeitet Anträge auf Leistungen nach dem: