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Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)

Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß § 90 SGB IX ermöglichen Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung, die der Würde des Menschen entspricht und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.  Sie sollen dazu befähigen, die Lebensplanung und –führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Leistungsbereiche sind:

1. Medizinische Rehabilitation
2. Teilhabe am Arbeitsleben
3. Teilhabe an Bildung
4. Soziale Teilhabe, insbesondere:

  • Leistungen für Wohnraum
  • Assistenzleistungen
  • Heilpädagogische Leistungen
  • Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie
  • Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Leistungen zur Förderung der Verständigung
  • Leistungen zur Mobilität
  • Hilfsmittel
  • Besuchsbeihilfen

Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

1. Grundantrag auf Leistungen nach SGB IX oder Grundantrag auf Leistungen nach dem SGB IX für Minderjährige
2. soweit die beantragte Leistung einkommens- und vermögensabhängig ist, Einkommensnachweise aller erzielten Einkünfte des Antragstellers

  • Steuerbescheid des Vorvorjahres
  • Jahresbruttorentenbetrag des Vorvorjahres

3. Vermögensnachweise

  • Girokontoauszüge der letzten drei Monate
  • Geldanlagen, Bausparverträge
  • Sparbücher
  • Kapitalbildende Versicherungen
  • Sonstiges Vermögen

4. Schwerbehindertenausweis
5. Betreuerausweis oder Vollmacht
6. Unterlagen zu Art und Form der Behinderung