Das Sozialstaatprinzip des Grundgesetzes garantiert, dass die qualifizierten Ausbildungsstätten allen jungen Bürgern - unabhängig von der wirtschaftlichen und sozialen Situation ihrer Familie - zugänglich sind.
Das Amt für Ausbildungsförderung ist sachlich zuständig für den Besuch folgender Ausbildungsstätten:
Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Havelland bearbeitet Anträge auf Leistungen nach dem: