Schwerpunkte
- Anzeigenbearbeitung von tierschutzwidrigen Tierhaltungen
- Überwachung von Nutztierhaltungen und gewerblichen Tierhaltungen (z. B. Landwirtschaftsbetriebe, Schlachtstätten, Zirkusbetriebe, Tierheime, etc.)
- Verfolgung und Ahndung von Tierschutzverstößen
- Erteilung von Erlaubnissen nach § 11 des Tierschutzgesetzes (z. B. gewerbsmäßiges Halten und Züchten von Hunden und Katzen, Handel mit Wirbeltieren, Zurschaustellung von Tieren, Ausbildung von Hunden für Dritte, etc.)
- Ausstellen von Sachkundenachweisen nach dem Tierschutzgesetz, der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, der Tierschutz-Schlachtverordnung oder der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach dem Tierschutzgesetz
Bearbeitung von Tierschutz-Anzeigen
- Merkblatt beachten
- Formular ausfüllen
- relevante Hinweise zur Tierhaltung mitteilen (bspw. auffälliges Verhalten oder Anwesenheitszeiten der Tierhalter)
- per Post oder E-Mail übersenden
Bearbeitung von Anträgen nach § 11 des Tierschutzgesetzes
- Formular ausfüllen
- Unterlagen und Nachweise sammeln
- Antrag vollständig per Post oder E-Mail übersenden
Bearbeitung von sonstigen Anträgen (Ausnahmegenehmigungen, Sachkundenachweise)
- schriftlichen, formlosen Antrag stellen
- Sachverhalt kurz begründen
- ggf. Nachweise beifügen
- per Post oder E-Mail übersenden
Beachten Sie die Formulare und Merkblätter zum Fachbereich Tierschutz!
weiterführende Links und Hinweise