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Überwachung der Tiergesundheit

Schwerpunkte

  • Tierseuchenbekämpfung im Seuchenfall
  • Tierseuchenprophylaxe
  • Kontrollen von seuchenrechtlichen Anforderungen in Tierhaltungen
  • Bearbeitung von Tierseuchenmeldungen und -statistiken
  • Registrierung und Erfassung von Tierhaltungen sowie Stammdatenpflege
  • Genehmigung und Überwachung von Veranstaltungen mit Tieren
  • Attestierungen für den Tierverkehr
  • Ausstellen von Seuchenfreiheitsbescheinigungen
  • Überwachung des Verkehrs mit Tierimpfstoffen
  • Überwachung des Viehhandels aus seuchenrechtlicher Sicht

Anzeige einer Tierhaltung

  • Anzeigepflicht für Tierhalter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und anderen Klauentieren, Pferden und anderen Einhufern, Gehegewild, Kameliden, Laufvögeln, Geflügel sowie Bienen
  • Formular ausfüllen
  • per Post oder E-Mail übersenden

Achtung: Die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg muss gesondert erfolgen!

 

Anzeigepflicht für Veranstaltungen mit Tieren

  • Anzeigepflicht für Veranstalter von Viehausstellungen, Viehmärkte, Viehschauen, Wettbewerbe mit Vieh (bspw. Pferdesportveranstaltungen), Veranstaltungen ähnlicher Art (bspw. Hundeausstellungen)
  • mindestens 4 Wochen vor Stattfinden der Veranstaltung
  • schriftliche, formlose Anzeige per Post oder E-Mail

Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten bei landwirtschaftlichen Nutztieren

  • Kennzeichnungspflicht für Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinehalter
  • herkömmliche Kennzeichnungsform mittels Ohrmarken
  • Führen eines Bestandsregisters
  • Musterbeispiele für Bestandsregister unter „Merkblätter“
  • Kennzeichnungspflicht für Equiden mittels Transponder (Chip) und Equidenpass
  • Merkblatt zur Kennzeichnung von Equiden beachten
  • Dokumentationen im Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tier (HIT) über Veränderungen im Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinebestand
  • Stichtagsmeldungen zur Bestandsgröße bei Schafen, Ziegen und Schweinen zum 03.01. eines jeden Jahres

Viehhandelsunternehmen

  • Zulassungspflicht für gewerbsmäßigen Kauf und Verkauf von landwirtschaftlichen Nutztieren
  • Erfüllen der Anforderungen der Viehverkehrsverordnung
  • Einzelfallentscheidung erforderlich

Beachten Sie die  Formulare und Merkblätter zum Fachbereich Tiergesundheit!

weiterführende Links und Hinweise

Ansprechpartner