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Überwachung der Tiergesundheit

Schwerpunkte

  • Tierseuchenbekämpfung im Seuchenfall
  • Tierseuchenprophylaxe
  • Kontrollen von seuchenrechtlichen Anforderungen in Tierhaltungen
  • Bearbeitung von Tierseuchenmeldungen und -statistiken
  • Registrierung und Erfassung von Tierhaltungen sowie Stammdatenpflege
  • Genehmigung und Überwachung von Veranstaltungen mit Tieren
  • Attestierungen für den Tierverkehr
  • Ausstellen von Seuchenfreiheitsbescheinigungen
  • Überwachung des Verkehrs mit Tierimpfstoffen
  • Überwachung des Viehhandels aus seuchenrechtlicher Sicht

Anzeige einer Tierhaltung

  • Anzeigepflicht für Tierhalter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und anderen Klauentieren, Pferden und anderen Einhufern, Gehegewild, Kameliden, Laufvögeln, Geflügel sowie Bienen
  • Formular ausfüllen
  • per Post oder E-Mail übersenden

Achtung: Die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg muss gesondert erfolgen!

 

Reiseattestierung für Heimtiere

Für die Einreise in das Zielland informieren Sie sich bitte über die aktuellen Bestimmungen über Reisen mit Heimtieren im Auswärtigen Amt Ihres Ziellandes, ggf. sind antiparasitäre Behandlungen durch Ihren praktizierenden Tierarzt in einem kurzen Zeitfenster vor der Abreise erforderlich.

Auch kann der Nachweis von Tollwut Antikörpern im Blut bei Ihrer Tierarztpraxis entsprechend der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 Teil 3 Anhang II erforderlich sein, wenn das Zielland nicht gemäß Artikel 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 in Teil 1 oder Teil 2 gelistet ist.

Bei einem Untersuchungstermin im Veterinäramt müssen Sie einen EU Heimtierpass Ihres Hundes, Ihrer Katze bzw. Ihres Frettchens mit den aktuellen Impfungen gegen Tollwut (verpflichtend) und möglichst auch gegen andere einschlägige Infektionskrankheiten vorlegen.

Hunde, Katzen und Frettchen müssen mit einem Transponder gekennzeichnet sein.

Zusätzlich müssen Sie eine Erklärung gemäß VO (EU) 577/2013 Anhang IV Teil 3 ausfüllen, unterzeichnen und zum Untersuchungstermin mitbringen. Gegenstand der Erklärung ist, das das jeweils mitgeführte Tier/die jeweils mitgeführten Tiere nicht im Zielland verkauft oder abgegeben werden.

Bitte senden Sie spätestens drei Tage (besser eine Woche) vor dem Untersuchungstermin zur Überprüfung der Angaben und Fertigung des Attestes den Heimtierpass in Kopie an die E-Mail-Adresse tiergesundheit@havelland.de.

Für weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen  können Sie sich gerne vor der Terminvereinbarung telefonisch melden.

Hinweis: Die Gültigkeit der Gesundheitsbescheinigung (amtstierärztliches Attest) beträgt im Allgemeinen 10 Tage ab Ausfertigung.

 

Anzeigepflicht für Veranstaltungen mit Tieren

  • Anzeigepflicht für Veranstalter von Viehausstellungen, Viehmärkte, Viehschauen, Wettbewerbe mit Vieh (bspw. Pferdesportveranstaltungen), Veranstaltungen ähnlicher Art (bspw. Hundeausstellungen)
  • mindestens 4 Wochen vor Stattfinden der Veranstaltung
  • schriftliche, formlose Anzeige per Post oder E-Mail

Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten bei landwirtschaftlichen Nutztieren

  • Kennzeichnungspflicht für Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinehalter
  • herkömmliche Kennzeichnungsform mittels Ohrmarken
  • Führen eines Bestandsregisters
  • Musterbeispiele für Bestandsregister unter „Merkblätter“
  • Kennzeichnungspflicht für Equiden mittels Transponder (Chip) und Equidenpass
  • Merkblatt zur Kennzeichnung von Equiden beachten
  • Dokumentationen im Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tier (HIT) über Veränderungen im Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinebestand
  • Stichtagsmeldungen zur Bestandsgröße bei Schafen, Ziegen und Schweinen zum 03.01. eines jeden Jahres

Viehhandelsunternehmen

  • Zulassungspflicht für gewerbsmäßigen Kauf und Verkauf von landwirtschaftlichen Nutztieren
  • Erfüllen der Anforderungen der Viehverkehrsverordnung
  • Einzelfallentscheidung erforderlich

Beachten Sie die  Formulare und Merkblätter zum Fachbereich Tiergesundheit!

weiterführende Links und Hinweise

Ansprechpartner