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Aufgaben im Tierschutz

Das Tierschutzgesetz soll eine artgerechte Haltung aller Wirbeltiere gewährleisten. Der Landkreis übernimmt hierbei folgende Aufgaben:

  • Bearbeitung von Anzeigen von nicht artgerechter Tierhaltung
  • Kontrollen von Nutztierhaltungen
  • Kontrollen von Schlachtstätten
  • Überwachung von Veranstaltung und Ausstellungen mit Tieren
  • Tiertransportkontrollen
  • Bewilligung und Kontrolle von erlaubnispflichtiger, gewerblicher Tierhaltung (§11 Tierschutzgesetz)

 

Bei dem Verdacht eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz haben Sie die Möglichkeit dieses zur Anzeige zu bringen.

Nehmen Sie bitte zuerst unser Merkblatt zur Kenntnis und senden uns dann das von Ihnen vollständig ausgefüllte Formular zu.

 

Ansprechpartner