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Das Tierschutzgesetz soll eine artgerechte Haltung aller Wirbeltiere gewährleisten. Der Landkreis übernimmt hierbei folgende Aufgaben:
Bei dem Verdacht eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz haben Sie die Möglichkeit dieses zur Anzeige zu bringen.
Nehmen Sie bitte zuerst unser Merkblatt zur Kenntnis und senden uns dann das von Ihnen vollständig ausgefüllte Formular zu.
Im Rahmen eines tierschutzrechtlichen Verfahrens stehet aktuell ein Hund durch die amtliche Veterinärüberwachung des Landkreises Havelland zum Verkauf.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgender PDF-Datei.