Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen. Sie können die Datenschutzeinstellungen anpassen oder allen Cookies direkt zustimmen. Zur Datenschutzerklärung
Nur für die Funktionsweise der Seite erforderliche Cookies zulassen. Einige Cookies sind notwendig, um Ihnen die grundlegenden Funktionen dieser Webseite bereitzustellen und können daher nicht deaktiviert werden.
Wir nutzen auf unserer Internetseite das Open-Source-Software-Tool Matomo. Das Tool verwendet Cookies mit denen wir Besuche zählen können. Diese Textdateien werden auf Ihrem Computer gespeichert und machen es uns möglich, die Nutzung unserer Webseite zu analysieren. Ihre IP-Adresse ist für uns eine anonyme Kennung; wir haben keine technische Möglichkeit, Sie damit als angemeldeten Nutzer zu identifizieren. Sie bleiben als Nutzer anonym.
Wenn Sie mit der Auswertung Ihrer Daten einverstanden sind, dann aktivieren Sie bitte diesen Cookie.
Die Tierarzneimittelüberwachung ist Teil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes; die Überwachung des Einsatzes von Tierarzneimitteln bei Nutztieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, stellt einen besonderen Schwerpunkt dar. Der Arzneimitteleinsatz darf weder hygienische Mängel in der Tierhaltung kompensieren noch illegal erfolgen. Genau wie der Mensch hat auch das Tier Anspruch auf eine wissenschaftlich fundierte und sichere Versorgung mit Arzneimitteln.
Antibiotika haben weltweit zur Entstehung von Antibiotika-resistenten Bakterien geführt, die in der Nahrungskette und in der Umwelt auftauchen. Um die Risiken möglichst gering zu halten, sind Tierhalter und Tierärzte nach dem Arzneimittelgesetz verpflichtet, über den Verbrauch von Arzneimitteln bei den Nutztieren Buch zu führen. Der jeweilige Antibiotikaeinsatz in Mastbetrieben wird ebenfalls in dem Herden-Informationssystem-Tiere (HIT) geführt.
Je nach Medikament müssen bestimmte Wartezeiten eingehalten werden, bevor das Fleisch von behandelten Tieren in die Lebensmittelkette gelangen darf.
Die Tierärzte des Amtes führen bei Landwirten, Tierärzten und Tierheilpraktikern angekündigte und unangekündigte Kontrollen durch, um den sachgerechten Umgang mit Arzneimitteln zu überprüfen und Rückstände in der Nahrung zu verhindern.