Landkreis & Verwaltung
Arbeit & Leben
Wirtschaft & Verkehr
Umwelt & Landwirtschaft

Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln

Die Tierarzneimittelüberwachung ist Teil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes; die Überwachung des Einsatzes von Tierarzneimitteln bei Nutztieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, stellt einen besonderen Schwerpunkt dar. Der Arzneimitteleinsatz darf weder hygienische Mängel in der Tierhaltung kompensieren noch illegal erfolgen. Genau wie der Mensch hat auch das Tier Anspruch auf eine wissenschaftlich fundierte und sichere Versorgung mit Arzneimitteln.

Antibiotika haben weltweit zur Entstehung von Antibiotika-resistenten Bakterien geführt, die in der Nahrungskette und in der Umwelt auftauchen. Um die Risiken möglichst gering zu halten, sind Tierhalter und Tierärzte nach dem Arzneimittelgesetz verpflichtet, über den Verbrauch von Arzneimitteln bei den Nutztieren Buch zu führen. Der jeweilige Antibiotikaeinsatz in Mastbetrieben wird ebenfalls in dem Herden-Informationssystem-Tiere (HIT) geführt.

Je nach Medikament müssen bestimmte Wartezeiten eingehalten werden, bevor das Fleisch von behandelten Tieren in die Lebensmittelkette gelangen darf.

Die Tierärzte des Amtes führen bei Landwirten, Tierärzten und Tierheilpraktikern angekündigte und unangekündigte Kontrollen durch, um den sachgerechten Umgang mit Arzneimitteln zu überprüfen und Rückstände in der Nahrung zu verhindern.

Ansprechpartner