Der Landkreis Havelland bietet mit seinen unterschiedlichen Lebensräumen in der freien Landschaft aber auch mit seinen Dörfern und Städten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tier- und Pflanzenarten.
Einige dieser Arten und deren Lebensstätten sind über das Bundesnaturschutzgesetz besonders und teilweise streng geschützt.
Zu den besonders geschützten Arten gehören neben den allgemein bekannten Vogelarten wie Feld- und Haussperling, Mauersegler, Hausrotschwanz, Bachstelze & Co. auch Insekten, wie z.B. Hornissen und diverse Käferarten.
Aber auch Vertreter der streng geschützten Arten wie Weißstorch, Zauneidechse, Kammmolch, Biber, Fledermäuse und Eulen sind im Landkreis Havelland vertreten.
Besonders und streng geschützte Arten können sowohl Bestandteil in Plan- und Genehmigungsverfahren sowie Bauvorhaben aber auch Teil von Konflikten in alltäglich genutzten Bereichen wie Haus und Garten sein.
Ausnahmen und Befreiungen
Die untere Naturschutzbehörde kann Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen von den naturschutzrechtlichen Verboten erteilen. In diesen Fällen werden formlose Anträge auf artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG oder auf Befreiungen gemäß § 67 Abs. 2 BNatSchG von der unteren Naturschutzbehörde geprüft.
Beteiligung
Gemäß § 35 BbgNatSchAG ist der Naturschutzbeirat des Landkreises Havelland bei der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen und Maßnahmen zu beteiligen. Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, prüft die untere Naturschutzbehörde. Dem Naturschutzbeirat wäre eine Frist von einem Monat zur Abgabe einer Stellungnahme einzuräumen.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit der vollständigen (!) Antragsunterlagen beträgt bis zu drei Monate.
Für einen Antrag auf Ausnahme oder Befreiung von den Verboten des § 44 BNatSchG sind folgende Unterlagen bei der unteren Naturschutzbehörde einzureichen: