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Naturschutzbeirat

Aufgaben

Die Funktion und Organisation des Naturschutzbeirates wird durch § 35 Abs. 1 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz, die Naturschutzbeiräte-Verordnung und den Naturschutzbeiräte-Erlass geregelt.

Der Naturschutzbeirat vertritt die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege, berät und unterstützt damit die untere Naturschutzbehörde bei wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen.

Der Naturschutzbeirat hat ebenso die Möglichkeit Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten und soll dabei helfen, Fehlentwicklungen in der Natur und Landschaft zu vermeiden.

Darüber hinaus vermittelt der Beirat die Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz in der Öffentlichkeit.

Berufung des Naturschutzbeirates

In den Naturschutzbeirat sind Bürger berufen, die im Naturschutz und der Landschaftspflege besonders fachkundig und erfahren sind. Dadurch soll ein breites Spektrum an speziellen Fachkenntnissen und praktischen Wissen aus dem Naturschutz, der Landwirtschaft, Forst, Botanik, Gewässerkunde usw. Eingang in die naturschutzrechtlichen Entscheidungen finden.

Die ehrenamtlichen Mitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und werden auf die Dauer von 5 Jahren durch den Landrat auf der Grundlage eines Beschlusses des Kreisausschusses berufen.

Im Oktober 2018 erfolgte die Berufung des aktuellen Naturschutzbeirates. Die Amtsperiode dauert bis zum 31.10.2023.

Mitglieder

Beiratsmitglied Stellvertreter
René Riep (Vorsitzender) Antje Wilke                                                          
Peter Haase Dr. Torsten Langemach
Winfried Rall Peter Hacke
Jürgen Brockmann   Volker Karle                                                  
Heiko Hammerschmidt Manuela Nesch
Christine Blanke Carmen Basmer                     
Hagen Roßmann Madlin Klose