Baum- und Feldheckenbestände bilden vielfältige Strukturen und erfüllen bedeutende ökologische Funktionen. So haben sie eine ausgleichende Wirkung auf Klimaextreme, bieten Lebensstätten für diverse Tierarten, bewahren Böden vor Erosion und prägen das Landschaftsbild bzw. erhöhen den Erholungswert von Landschaften.
Um diese ökologischen Funktionen zu erhalten und zu fördern wurde mit dem Auslaufen der landesweit geltenden Baumschutzverordnung Brandenburgs Ende des Jahres 2010 eine kreiseigene Baumschutzverordnung (BaumSchV-HVL ) erlassen. Sie trat am 20. Juni 2011 nach Beschluss durch den Kreistag in Kraft.
Es ist verboten,
geschützte Bäume:Eine verbotene Maßnahmen bedarf der vorigen Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde.
Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Folgende Gemeinden und Ämter unterliegen der Baumschutzverordnung des Landkreises Havelland (Stand: Juli 2024):