Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln

Schwerpunkte

  • Überwachung von landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen, tierärztlichen Hausapotheken, Tierheilpraktikern und Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
  • Kontrolltätigkeit
  • Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Tierarzneimittelrecht
  • Überwachung des Einsatzes von Antibiotika über die Tierarzneimittel-Datenbank
  • Bearbeitung von Anträgen im Rahmen des Tierarzneimittelgesetzes
  • Erteilung von Genehmigungen zum Betreiben einer tierärztlichen Hausapotheke

 

Verringerung der Behandlung mit antibakteriell wirksamen Stoffen nach § 54 bis § 61 des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG)

  • Anzeigepflicht von gewerbsmäßiger/berufsmäßiger Mast (§ 54 TAMG), bis spätestens 14 Tage nach Beginn der Haltung
  • Nutzungsarten: Kälbern bis 8 Monate, Rindern ab 8 Monate, Ferkel bis einschließlich 30 kg, Schweinen ab 30 kg, Hühnern, Puten
  • halbjährliche Meldungen in der Tierarzneimittel Datenbank des Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tier (HIT) erforderlich für mitteilungspflichtige Betriebe
  • Mitteilungspflicht resultiert aus dem durchschnittlichen Bestand einer Nutzungsart
  • formlose Anmeldung der Nutzungsrichtung Mast per Post oder E-Mail
  • weitere Informationen erfolgen nach Anmeldung individuell

 

Tierarzneimitteldokumentation von Tierhaltern

  • erforderliche Arzneimitteldokumentation bei Tierhaltern von lebensmittelliefernden Tieren
  • unabhängig von privater oder gewerblicher Haltung
  • Grundlage: Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung

Beachten Sie die Formulare und Merkblätter zum Fachbereich Tierarzneimittel!

weiterführende Links und Hinweise

 

Ansprechpartner