Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln
Schwerpunkte
- Überwachung von landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen, tierärztlichen Hausapotheken, Tierheilpraktikern und Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- Kontrolltätigkeit
- Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Tierarzneimittelrecht
- Überwachung des Einsatzes von Antibiotika über die Tierarzneimittel-Datenbank
- Bearbeitung von Anträgen im Rahmen des Tierarzneimittelgesetzes
- Erteilung von Genehmigungen zum Betreiben einer tierärztlichen Hausapotheke
Verringerung der Behandlung mit antibakteriell wirksamen Stoffen nach § 54 bis § 61 des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG)
- Anzeigepflicht von gewerbsmäßiger/berufsmäßiger Mast (§ 54 TAMG), bis spätestens 14 Tage nach Beginn der Haltung
- Nutzungsarten: Kälbern bis 8 Monate, Rindern ab 8 Monate, Ferkel bis einschließlich 30 kg, Schweinen ab 30 kg, Hühnern, Puten
- halbjährliche Meldungen in der Tierarzneimittel Datenbank des Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tier (HIT) erforderlich für mitteilungspflichtige Betriebe
- Mitteilungspflicht resultiert aus dem durchschnittlichen Bestand einer Nutzungsart
- formlose Anmeldung der Nutzungsrichtung Mast per Post oder E-Mail
- weitere Informationen erfolgen nach Anmeldung individuell
Tierarzneimitteldokumentation von Tierhaltern
- erforderliche Arzneimitteldokumentation bei Tierhaltern von lebensmittelliefernden Tieren
- unabhängig von privater oder gewerblicher Haltung
- Grundlage: Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung
Beachten Sie die Formulare und Merkblätter zum Fachbereich Tierarzneimittel!
weiterführende Links und Hinweise