Überwachung der Tiergesundheit
Schwerpunkte
- Tierseuchenbekämpfung im Seuchenfall
- Tierseuchenprophylaxe
- Kontrollen von seuchenrechtlichen Anforderungen in Tierhaltungen
- Bearbeitung von Tierseuchenmeldungen und -statistiken
- Registrierung und Erfassung von Tierhaltungen sowie Stammdatenpflege
- Genehmigung und Überwachung von Veranstaltungen mit Tieren
- Attestierungen für den Tierverkehr
- Ausstellen von Seuchenfreiheitsbescheinigungen
- Überwachung des Verkehrs mit Tierimpfstoffen
- Überwachung des Viehhandels aus seuchenrechtlicher Sicht
Anzeige einer Tierhaltung
- Anzeigepflicht für Tierhalter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und anderen Klauentieren, Pferden und anderen Einhufern, Gehegewild, Kameliden, Laufvögeln, Geflügel sowie Bienen
- Formular ausfüllen
- per Post oder E-Mail übersenden
Achtung: Die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg muss gesondert erfolgen!
Anzeigepflicht für Veranstaltungen mit Tieren
- Anzeigepflicht für Veranstalter von Viehausstellungen, Viehmärkte, Viehschauen, Wettbewerbe mit Vieh (bspw. Pferdesportveranstaltungen), Veranstaltungen ähnlicher Art (bspw. Hundeausstellungen)
- mindestens 4 Wochen vor Stattfinden der Veranstaltung
- schriftliche, formlose Anzeige per Post oder E-Mail
Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten bei landwirtschaftlichen Nutztieren
- Kennzeichnungspflicht für Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinehalter
- herkömmliche Kennzeichnungsform mittels Ohrmarken
- Führen eines Bestandsregisters
- Musterbeispiele für Bestandsregister unter „Merkblätter“
- Kennzeichnungspflicht für Equiden mittels Transponder (Chip) und Equidenpass
- Merkblatt zur Kennzeichnung von Equiden beachten
- Dokumentationen im Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tier (HIT) über Veränderungen im Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinebestand
- Stichtagsmeldungen zur Bestandsgröße bei Schafen, Ziegen und Schweinen zum 03.01. eines jeden Jahres
Viehhandelsunternehmen
- Zulassungspflicht für gewerbsmäßigen Kauf und Verkauf von landwirtschaftlichen Nutztieren
- Erfüllen der Anforderungen der Viehverkehrsverordnung
- Einzelfallentscheidung erforderlich
Beachten Sie die Formulare und Merkblätter zum Fachbereich Tiergesundheit!
weiterführende Links und Hinweise