Mehr Abfalltrennung, mehr Klimaschutz, geringere Kosten...

Abfallgebühren 2024

Basisgebühr für Privathaushalte

Die Basisgebühr beträgt ab dem 01.01.2024 jährlich 39,81 Euro pro Person. 

  • Aufbereiten der Rest- und Bioabfälle durch die mechanisch-biologischen Anlage
  • Transportieren und Entsorgen von Papier, Pappe und Kartonagen aus den Privathaushalten
  • Behälter für Restmüll, Bioabfälle und Papier 
  • Transportieren der Behälter zu den Privathaushalten
  • Tausch der Behälter in kleinere oder größere Tonnen
  • Transportieren, Aufbereiten und Entsorgen des Sperrmülls (z.B. Möbel) aus Privathaushalten
  • Abfallberatung
  • Betreiben der drei Wertstoffhöfe des Landkreises
  • Entsorgen der Schadstoffe (z.B. Altmedikamente, Batterien, Farben) aus Privathaushalte
  • Schadstoffmobil (2 mal jährlich)
  • Entsorgen des Elektroschrotts (z.B. TV, Kühlschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen)
  • Entsorgen und Aufbereiten der Grünabfälle aus privaten Haushalte
  • Gebührenabrechnung
  • Betreiben der aktiven  Deponie in Schwanebeck
  • Entsorgen der illegalen Abfälle aus den Wäldern des Landkreises

 

Entleerungsgebühren

Für die Restmülltonne beträgt die Entleerungsgebühr ab dem 01.01.2023

  • 60 Liter Restmülltonne: 2,50 Euro je Entleerung
  • 120 Liter Restmülltonne: 5,00 Euro je Entleerung
  • 240 Liter Restmülltonne: 10,00 Euro je Entleerung

Gebühren reduziert man durch Abfallvermeidung und Abfalltrennung.

Für die Biotonne beträgt die Entleerungsgebühr ab dem 01.01.2023

  • 60 Liter Restmülltonne: 1,00 Euro je Entleerung
  • 120 Liter Restmülltonne: 2,00 Euro je Entleerung
  • 240 Liter Restmülltonne: 4,00 Euro je Entleerung

Nach dem Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetz sind bei der Ausgestaltung des Gebührenmaßstabs die abfallwirtschaftlichen Ziele zu beachten. Die Gebührensysteme sind so zu gestalten, dass Anreize zur Vermeidung, Getrennthaltung und hochwertigen Verwertung von Abfällen entstehen.

Abfallgebührenbescheid

Jedes Jahr erhalten Sie Ende Januar Ihren Abfallgebührenbescheid mit der Abrechnung des letzten Jahres und der Veranlagung für das laufende Jahr. Zum besseren Verständnis finden Sie im Folgenden Erläuterungen zum Abfallgebührenbescheid. Weitere Gebührenbescheide erhalten Sie im laufenden Jahr wenn sich gebührenrelevante Sachverhalte ändern.

Das Muster eines Gebührenbescheides

Vor der Verwendung personenbezogener Daten bitten wir Sie um Kenntnisnahme über die von uns bereitgestellten allgemeinen und ergänzenden Informationen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).