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Die Basisgebühr beträgt ab dem 01.01.2024 jährlich 39,81 Euro pro Person.
Für die Restmülltonne beträgt die Entleerungsgebühr ab dem 01.01.2023
Gebühren reduziert man durch Abfallvermeidung und Abfalltrennung.
Für die Biotonne beträgt die Entleerungsgebühr ab dem 01.01.2023
Nach dem Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetz sind bei der Ausgestaltung des Gebührenmaßstabs die abfallwirtschaftlichen Ziele zu beachten. Die Gebührensysteme sind so zu gestalten, dass Anreize zur Vermeidung, Getrennthaltung und hochwertigen Verwertung von Abfällen entstehen.
Jedes Jahr erhalten Sie Ende Januar Ihren Abfallgebührenbescheid mit der Abrechnung des letzten Jahres und der Veranlagung für das laufende Jahr. Zum besseren Verständnis finden Sie im Folgenden Erläuterungen zum Abfallgebührenbescheid. Weitere Gebührenbescheide erhalten Sie im laufenden Jahr wenn sich gebührenrelevante Sachverhalte ändern.
Vor der Verwendung personenbezogener Daten bitten wir Sie um Kenntnisnahme über die von uns bereitgestellten allgemeinen und ergänzenden Informationen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
E-Mail an die Gebührensachbearbeiter:
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bei mehr als 3-monatiger Abwesenheit