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Die Regeln der kommunalen Abfallentsorgung sind in der Abfallsatzung für den Landkreis Havelland festgelegt. Zentrale Regelung ist, dass jeder Eigentümer eines im Gebiet des Landkreises liegenden Grundstücks, auf dem Abfälle anfallen können, verpflichtet ist, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen (Anschlusszwang).
Abfallgebührensatzung (Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 41 vom 28.12.2022, gültig ab dem 01.01.2023)
Abfallgebührensatzung (PDF-Format - 820 KB)
Dritte Änderung der Abfallsatzung (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 02 vom 17.01.2021)
Amtsblatt Nr. 02 vom 17.01.2020 (PDF-Format - 207 KB)
Der Landkreis Havelland erhebt Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung zur Deckung der Aufwendungen. Die Gebühr gliedert sich in eine Basis- und eine Entleerungsgebühr. Für Anlieferungen an die Wertstoffhöfe wird eine Anliefergebühr erhoben. Die Gebühren werden nach dem Prinzip des Kostendeckungsgebotes erhoben. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der jeweils gültigenAbfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland.
Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz