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Abfallgebührensatzung (Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 38 vom 18.12.2024, gültig ab dem 01.01.2025)
Der Landkreis Havelland erhebt Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung zur Deckung der Aufwendungen. Die Gebühr gliedert sich in eine Basis- und eine Entleerungsgebühr. Für Anlieferungen an die Wertstoffhöfe wird eine Anliefergebühr erhoben. Die Gebühren werden nach dem Prinzip des Kostendeckungsgebotes erhoben. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der jeweils gültigen Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland.
Abfallgebührensatzung ab 01.01.2025 (PDF-Format - 989 KB)
Abfallgebührensatzung ab 01.01.2025 als Lesefassung (PDF-Format - 1.209 KB)
Sechste Änderungssatzung zur Abfallsatzung ab 01.01.2025 (PDF-Format - 480 KB)
Abfallsatzung ab 01.01.2025 als Lesefassung (PDF-Format - 976 kB)
Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz
Die landesabfallrechtlichen Bestimmungen im Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetz konkretisieren und ergänzen das Bundesabfallrecht, das maßgeblich durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz bestimmt wird. Das Landesabfallrecht zielt auf die Förderung einer abfallarmen Kreislaufwirtschaft, die Sicherung der umweltverträglichen Abfallentsorgung sowie die Erfassung, Bewertung und Sanierung von Altlasten. Es enthält grundlegende Vorgaben zur Organisation der Abfallentsorgung auf kommunaler Ebene, aber auch zur Abfallwirtschaftsplanung des Landes und zu den Pflichten der öffentlichen Hand, zum Bodenschutz und zu den Zuständigkeiten der Brandenburgischen Behörden.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie eine Reihe weiterer Vorschriften der Europäischen Union, des Bundes und des Landes bilden den gesetzlichen Rahmen für eine ordnungsgemäße Kreislaufwirtschaft unter Berücksichtigung der fünfstufigen Abfallhierarchie zum Schutz natürlicher Ressourcen, der Umwelt, der Gesundheit und einem nachhaltigen Wirtschaften.
Die sogenannte fünfstufige Abfallhierarchie beinhaltet die folgenden Punkte: