Quelle: Landkreis Havelland - Dienststelle Nauen

Service der Abfallentsorgung

Der Landkreis Havelland ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Rahmen seiner Pflichten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetz für die kommunale Abfallentsorgung im Kreisgebiet zuständig.

Gewerbebetriebe und sonstige Einrichtungen als private Haushaltungen haben sich mindestens mit einer Pflichttonne für Restmüll zur Beseitung anzuschließen und anzumelden. Ihr persönlicher Ansprechpartner gibt Ihnen gerne Auskunft.