Abfallwirtschaftskonzept

Veröffentlichung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Landkreises Havelland

Der Landkreis Havelland ist gemäß § 2 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes (BbgAbfBodG) öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne von § 17 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) für sein Kreisgebiet und nimmt die entsprechenden Pflichten gemäß § 20 KrWG wahr. Entsprechend § 21 KrWG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 BbgAbfBodG hat jeder örE unter Berücksichtigung des Abfallwirtschaftsplanes (AWP) seines Landes für seinen Bereich ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) aufzustellen.

Veröffentlichung:

Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Landkreises Havelland 2025