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Grundsätzlich sind alle Garten- und Küchenabfälle, die in privaten Haushalten anfallen, dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) zu überlassen.
Ausgenommen sind diejenigen Abfälle, die Gartenbesitzer mit Hilfe der Eigenkompostierung auf ihren eigenen Grundstücken verwerten.
Ungeeignete Materialien gehören in die Biotonne
Kranke oder von Schädlingen befallene Pflanzen, egal ob aus dem Garten oder dem Haus, sollten möglichst nicht im Hausgarten eigenkompostiert werden.
Tierische Schädlinge wie Läuse, Thripse, Rote Spinnen oder Fliegenmaden sterben im Kompost nur unter sehr hohen Temperaturen ab. Ebenso Pilze und
deren Sporen, wie z. B. Echter Mehltau an Gurke und Kürbis, Falscher Mehltau an Kopfsalat oder Spinat, Rost an Geranien oder Sternrußtau an Rosen, werden bei der Kompostierung im Hausgarten nicht hinreichend zerstört.
▸ Kohlpflanzen mit Kohlherniebefall
▸ Tomaten und Kartoffeln mit Kraut- und Knollenfäule
▸ Abgestorbene Äste mit Rotpustelpilzbefall
▸ Zweige von Apfel, Birne, Cotoneaster, aber auch
▸ Weißdorn, Rotdorn, Eberesche u. a. mit Feuerbrandbefall
▸ Knollen- und Zwiebelpflanzen mit Weichfäule
▸ während der Vegetation durch Welkkrankheiten schnell und plötzlich
abgestorbene Pflanzen wie Astern, Erdbeeren, Tomate
▸ Himbeeren mit Rutenkrankheit
▸ Kranke Pflanzen sowie Gartenabfälle mit Erkrankungen
gehören am besten in die Biotonne.
Nicht-pflanzliche Küchenabfälle (Fleisch-, Wurst-, Fischreste, Knochen) sind nicht geeignet, da bei der Eigenkompostierung regelmäßig nicht die erforderlichen Temperaturen über die notwendige Zeitdauer für eine sichere Hygienisierung (Seuchenhygiene) erreicht werden. Zudem sollte auf diese wie auch auf alle gekochten Küchenabfälle aus hygienischen Gründen verzichtet werden, um keine Nager und Ungeziefer anzulocken.
Die getrennte Erfassung von Bioabfällen beträgt im Landkreis Havelland ca. 6.000 Tonnen. Darüber hinaus wird von einer Vielzahl von Eigenkompostierern überwiegend Grün- und Gartenabfall kompostiert und wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt. Die Anzahl und Mengen im Landkreis Havelland sind nicht bekannt. Allerdings beschränkt sich die Eigenkompostierung vor allem auf Abfälle aus dem Garten; pflanzliche und insbesondere tierische Küchen- und Speiseabfälle spielen eher eine ungeordnete Rolle. Vor diesem Hintergrund ist das Bioabfallpotenzial im Restmüll bei den Eigenkompostierern in der Regel deutlich größer als bei den Biotonnen-Nutzern. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass im Restmüll ca. 35% Bioabfälle verbleiben.
Biotonne im Havelland
kostenfreie Behälterstellung
Entleerung:
1,00 Euro je 60 Liter Bioabfall
Tel.: 03321/403 5468