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Im Winter bei Minusgraden haben die Entsorger oder Müllfahrer oft das Problem, dass sich die Restmülltonnen oder insbesondere die Biotonnen nur unvollständig oder gar nicht entleeren lassen. Die Abfälle sind festgefroren. Dieses Problem lässt sich auch durch den Entsorger bzw. Müllfahrer vor Ort nicht lösen. Technische Möglichkeiten beim Entsorgungsvorgang, die festgefrorenen Abfälle aus den Behältern zu entfernen, gibt es nicht. Auch die Müllfahrer dürfen aus Arbeitsschutzgründen die angefrorenen Abfälle nicht aus dem Behälter lösen.
Nach der Abfallentsorgungssatzung ist der Müll so bereitzustellen, dass er sich mühelos und gefahrlos entleeren lässt. Damit die Abfälle mühelos abgeholt werden können, gibt die Fachverwaltung im Folgenden einige Tipps.
Das Entsorgungsunternehmen ist bemüht, die Abfallgefäße bei jeder Witterung zeitnah und ordnungsgemäß zu entleeren. Dafür wird aber auch die Mithilfe der Bürger benötigt. Sollte aus nicht vorhersehbaren Gründen, wie beispielsweise dem Festfrieren der Abfälle eine Leerung der Abfallbehälter nicht oder nur unvollständig durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf eine zusätzliche Leerung zu einem späteren Termin oder eine Erstattung der Leerungskosten.