- Schwangerenkonfliktberatung nach § 219 StGB
- allgemeine Schwangerenberatung zu Fragen vor und nach der Geburt, darunter
- Antrag auf Gewährung von Mitteln der Bundesstiftung- Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens (Antrag muss vor Geburt erfolgen) - Vermittlung von individuellen sozialen und wirtschaftlichen Hilfen und bei Bedarf zu weiterer spezieller Fachberatung, darunter
- Antrag auf Gewährung von Mitteln der Landesstiftung
"Hilfe für Familien in Not" - Beratung zur vertraulichen Geburt
- Beratung zur Empfängnisverhütung und Familienplanung
- soziale und sexualpädagogische Paarberatung
- sexualpädagogische Veranstaltungen in Schulen und Jugendeinrichtungen
- Beratung und Nachbetreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch
Die Beratungen erfolgen kostenfrei und, wenn gewünscht, anonym.