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Erfassung, Bekämpfung und Verhütung übertragbarer Krankheiten beim Menschen

Im Infektionsschutz ist beim Auftreten meldepflichtiger übertragbarer Erkrankungen beim Menschen unverzüglich eine Infektionsquelle zu ermitteln, um frühzeitig durch geeignete Maßnahmen eine Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern, z. B. bei Erkrankungen an Salmonellenenteritis (einer infektiösen Magen- / Darmerkrankung), Meningokokkenmeningitis (einer eitrigen Gehirnhautentzündung) oder Hepatitis A (einer ansteckenden Gelbsucht). Die Mitarbeiter beraten Betroffene sowie Kontaktpersonen und veranlassen notwendige Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit vor Gesundheitsgefahren.
Jeder Bürger kann sich an die Mitarbeiter dieses Bereiches wenden, wenn er Fragen oder Hinweise zum Auftreten von Infektionskrankheiten hat, die für die Gesundheit der Bevölkerung oder den Einzelnen bedeutsam sein können.

Masernschutz

Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetz

Bundesministerium für Gesundheit