Eine Maßnahme in Ihrem Betrieb, die der Beseitigung und Verringerung von Vermittlungshemmnissen, der Heranführung an den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt oder auch der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung dient, kann gefördert werden.
Fragen dazu beantworten Ihnen gerne die für Sie zuständigen Ansprechpartner.