Stärkung von Vereinen und gemeinnützigen Trägern im Landkreis Havelland
Anteilige Höchstbetragsfinanzierung in Form von Personalkostenzuschüssen
Landkreis Havelland, Der Landrat, Referat 41, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow
Gegenstand der Förderung ist die Bezuschussung von Personalkosten für Arbeitskräfte, die in folgenden Bereichen Einsatz finden sollen:
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die im Landkreis Havelland ansässig sind. Adressaten sind grundsätzlich Vereine und gemeinnützige Träger.
Der förderfähige Personenkreis sind Arbeitslosengeld-II-Empfänger/innen, Arbeitslosengeld-I-Empfänger/innen, Arbeitslose ohne Leistungsbezug, unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sowie Nichtleistungsbezieher, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Havelland haben.
Der Landkreis Havelland gewährt nach Maßgabe Zuwendungen für die Schaffung bzw. Fortführung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen.
Diese Arbeitsplätze sollen der Stabilisierung und Angebotssicherung von Vereinen und gemeinnützigen Trägern insbesondere im Kultur-, Tourismus- und Sportbereich dienen.
Es wird ein Personalkostenzuschuss, im Rahmen der Projektförderung für bis zu 12 Monate, begrenzt auf das jeweilige Kalenderjahr gewährt.
Als Bemessungsgrundlagen dienen die Personalausgaben (Arbeitgeber-Brutto inkl. der Beitragssätze zum Umlageverfahren (U1/U2), der Insolvenzgeldumlage zzgl. des Beitrages zur Berufsgenossenschaft).
Die Höhe der Förderung beträgt max. 85 % der förderfähigen Personalausgaben, nach jeweils gültigem gesetzlichen Mindestlohn, zzgl. des Beitrages zur Berufsgenossenschaft bis zu 150,00 EUR.
Der Höchstförderbetrag wird auf 23.949,57 EUR festgesetzt. Dies entspricht einem Personalkostenzuschuss in Höhe von bis zu 23.799,57 EUR und einer Pauschale in Höhe von bis zu 150,00 EUR für den Beitrag zur Berufsgenossenschaft.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 bis 35 Std./Woche.
Nicht förderfähig sind alle anfallenden Kosten für die Zahlung von Zuschlägen für Mehrarbeit, Sonntags- / Feiertagsarbeit sowie die Zahlung von außertariflichen Einmalzahlungen und Boni.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt, abweichend von den ANBest-P, in Monatsraten und einer Schlusszahlung, wobei die erste Zahlung nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, nach Eingang der Mittelanforderung und nach Einreichung der abgeschlossenen Arbeitsverträge erfolgt.
Die Schlusszahlung erfolgt nach Prüfung des eingereichten Verwendungsnachweises.
Beträgt der Eigenanteil mehr als 50 % der förderfähigen Personalausgaben, besteht kein Förderanspruch.
Eine Förderzusage erfolgt mittels Zuwendungsbescheid.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) sowie die im Zuwendungsbescheid erlassenen Abweichungen zu den ANBest-P.
Die Antragstellung erfolgt mittels Antragsvordruck beim
Landkreis Havelland
Referat 41
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
Antragsschluss: 31. Oktober 2024
Die Förderung richtet sich nach dem jeweiligen gesetzlichen Mindestlohn.
01.01.2025 - 31.12.2025: Mindestlohn 12,82 Euro
Kooperationen mit anderne Vereinen sind möglich. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Stärkung von Vereinen und gemeinnützigen Trägern im Landkreis Havelland 2024