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Förderung „Stärkung von Vereinen und gemeinnützigen Trägern im Landkreis Havelland“

Förderthema

Stärkung von Vereinen und gemeinnützigen Trägern im Landkreis Havelland

Förderart

Anteilige Höchstbetragsfinanzierung in Form von Personalkostenzuschüssen

Fördergeber

Landkreis Havelland, Der Landrat, Referat 41, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow

 

Ziel des Programms

Gegenstand der Förderung ist die Bezuschussung von Personalkosten für Arbeitskräfte, die in folgenden Bereichen Einsatz finden sollen:

  • Erhalt sowie Ausbau touristischer und kultureller Einrichtungen und Angebote in nicht überwiegender Trägerschaft des Landkreises Havelland;
  • Stabilisierung der Arbeit von Sportvereinen und regionalen Verbänden, bspw. zur Unterstützung bei Organisationsaufgaben, Pflege und Instandhaltung von Sportanlagen;
  • Stärkung des Aufgabenfeldes öffentliche Ordnung und Sicherheit, insbesondere bei den Feuerwehren, sofern diese keine gemeindlichen Aufgaben betreffen; 
  • Erhalt von Natur- und Kulturlandschaften sowie Unterstützung des Tierschutzes.
  • Förderung von Projektarbeit der gesundheitlichen und sozialen Betreuung

 

Wer/was/wie wird gefördert

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die im Landkreis Havelland ansässig sind. Adressaten sind grundsätzlich Vereine und gemeinnützige Träger.

Der förderfähige Personenkreis sind Arbeitslosengeld-II-Empfänger/innen, Arbeitslosengeld-I-Empfänger/innen, Arbeitslose ohne Leistungsbezug, unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sowie Nichtleistungsbezieher, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Havelland haben.

Der Landkreis Havelland gewährt nach Maßgabe Zuwendungen für die Schaffung bzw. Fortführung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen.

Diese Arbeitsplätze sollen der Stabilisierung und Angebotssicherung von Vereinen und gemeinnützigen Trägern insbesondere im Kultur-, Tourismus- und Sportbereich dienen.

Es wird ein Personalkostenzuschuss, im Rahmen der Projektförderung für bis zu 12 Monate, begrenzt auf das jeweilige Kalenderjahr gewährt.

Als Bemessungsgrundlagen dienen die Personalausgaben (Arbeitgeber-Brutto inkl. der Beitragssätze zum Umlageverfahren (U1/U2), der Insolvenzgeldumlage zzgl. des Beitrages zur Berufsgenossenschaft).

Die Höhe der Förderung beträgt max. 85 % der förderfähigen Personalausgaben, nach jeweils gültigem gesetzlichen Mindestlohn, zzgl. des Beitrages zur Berufsgenossenschaft bis zu 150,00 EUR.

Der Höchstförderbetrag wird auf 23.188,43 EUR festgesetzt. Dies entspricht einem Personalkostenzuschuss in Höhe von bis zu 23.038,43 EUR und einer Pauschale in Höhe von bis zu 150,00 EUR für den Beitrag zur Berufsgenossenschaft.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 bis 35 Std./Woche.

Nicht förderfähig sind alle anfallenden Kosten für die Zahlung von Zuschlägen für Mehrarbeit, Sonntags- / Feiertagsarbeit sowie die Zahlung von außertariflichen Einmalzahlungen und Boni.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt, abweichend von den ANBest-P, in Monatsraten und einer Schlusszahlung, wobei die erste Zahlung nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, nach Eingang der Mittelanforderung und nach Einreichung der abgeschlossenen Arbeitsverträge erfolgt.

Die Schlusszahlung erfolgt nach Prüfung des eingereichten Verwendungsnachweises.

Beträgt der Eigenanteil mehr als 50 % der förderfähigen Personalausgaben, besteht kein Förderanspruch.

Eine Förderzusage erfolgt mittels Zuwendungsbescheid.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) sowie die im Zuwendungsbescheid erlassenen Abweichungen zu den ANBest-P.

 

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt mittels Antragsvordruck beim

Landkreis Havelland

Referat 41

Platz der Freiheit 1

14712 Rathenow

 

Antragsschluss: 31. Oktober 2023

 

Aktuelles

Die Förderung richtet sich nach dem jeweiligen gesetzlichen Mindestlohn.

 

01.01.2024 - 31.12.2024:            Mindestlohn 12,41 Euro

 

 

Formulare zur „Stärkung von Vereinen und gemeinnützigen Trägern im Landkreis Havelland“