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Die Mitarbeiter der Leistungsgewährung der drei Jobcenter des Landkreises Havelland sind für die Prüfung des individuellen Anspruchs und die Auszahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zuständig.
Diese Leistungen der Grundsicherung müssen Sie beantragen.
Die erforderlichen Antragsvordrucke erhalten Sie in dem für Sie zuständigen Jobcenter oder Sie finden sie im Bereich Formulare auf dieser Homepage
Anspruch haben alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren (Renteneintrittsalter), wenn sie sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten.
Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann.
Leistungen können auch Personen erhalten, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im gleichen Haushalt zusammenleben und den Haushalt wirtschaftlich gemeinsam betreiben („Bedarfsgemeinschaft“).
Leistungsberechtigt ist, wer seinen Lebensunterhalt oder den der Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem durch Einsatz der Arbeitskraft oder durch anrechenbares Einkommen oder Vermögen bestreiten kann.
Arbeitslosengeld II können Sie also auch beantragen, wenn Sie arbeiten, Ihr Einkommen aber nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass Ihnen auf Antrag ein Zuschuss zu Ihrer Krankenversicherung gezahlt wird, wenn Ihr Einkommen zwar ausreicht um Ihren Lebensunterhalt zu decken, nicht aber für den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung.
- Bitte beachten Sie, dass Vorsprachen grundsätzlich nur nach vorheriger telefonischer
oder schriftlicher Terminvergabe durch Ihren Sachbearbeiter erfolgen können.
- Das gewährleistet, dass sich Ihr zuständiger Ansprechpartner vorab
mit Ihrem Anliegen befassen und sich auf den Termin vorbereiten kann.
- Zudem vermeiden Sie so Wartezeiten für sich und andere.
Die Kontaktdaten Ihres Sachbearbeiters erhalten Sie nach erfolgter Antragstellung.
Allgemeine Informationen zum Thema "Grundsicherung" finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)