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Leistungsgewährung

 

Die Mitarbeiter der Leistungsgewährung der drei Jobcenter des Landkreises Havelland sind für die Prüfung des individuellen Anspruchs und die Auszahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zuständig.

 

 

Diese Leistungen der Grundsicherung müssen Sie beantragen.

Hier geht es zum  digitalen Antrag auf Bürgergeld


Erforderlichen Antragsvordrucke in Papierform erhalten Sie in dem für Sie zuständigen Jobcenter oder Sie finden sie im Bereich Formulare  auf dieser Homepage

 

  • Bürgergeld (Arbeitslosengeld II)

    Die Regelleistung und Leistungen für eventuelle Mehrbedarfe erhalten Arbeitsuchende und Personen mit geringem Einkommen, wenn sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.

  • Bürgergeld (Sozialgeld)
    erhalten Angehörige von Bürgergeld - Empfängern, die nicht erwerbsfähig oder unter 15 Jahre alt sind.

  • Kosten der Unterkunft
    werden in angemessener (ortsüblicher) Höhe zur Deckung der Miete und der Heizkosten gezahlt. Ein Informationsblatt zu den Kosten für Unterkunft und Heizung finden Sie hier.

  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
    die Beiträge werden vom Jobcenter direkt an die Krankenkasse abgeführt.

  • Unterstützung für Bildung und Teilhabe
    zum Beispiel für Aktivitäten in den Bereichen Sport oder Freizeit. Weitere Informationen finden Sie hier .

  • Erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen

    sind Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren (Renteneintrittsalter), wenn sie sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten. Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann.

  • Bedarfsgemeinschaften
    Leistungen können auch Personen erhalten, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im gleichen Haushalt zusammenleben und den Haushalt wirtschaftlich gemeinsam betreiben.

  • Personen mit Einkommen und Arbeitnehmer
    sind leistungsberechtigt, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem durch Arbeitseinkommen oder Vermögen, bestritten werden kann. Zudem besteht die Möglichkeit, dass auf Antrag ein Zuschuss zur Krankenversicherung gezahlt wird, wenn das Arbeitseinkommen zwar ausreicht um den Lebensunterhalt zu decken, nicht aber für den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung.

  • Ihr Ansprechpartner

    die Kontaktdaten Ihres Sachbearbeiters erhalten Sie nach erfolgter Antragstellung.

  • Vorsprachen

    können nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Terminvergabe durch Ihren Sachbearbeiter erfolgen. Das vermeidet Wartezeiten und Ihr Ansprechpartner kann sich vorab mit Ihrem Anliegen befassen und sich auf den Termin vorbereiten.

 

 

Bei Mehrausgaben finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen

Aufgrund von inflationsbedingten Mehrausgaben und stark angestiegenen Energiekosten geraten auch im Havelland immer mehr Bürgerinnen und Bürger in eine finanziell schwierigere Lage. Gerade für Personen mit geringem Einkommen hat sich die Situation zuletzt dramatisch verändert. Es sollen die havelländischen Familien in diesen Umständen unterstützt werden durch die Möglichkeiten der Sozialgesetzbücher II und XII.

Es wird empfohlen, die finanzielle Situation genau im Blick zu behalten und bei Bedarf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII zu beantragen.

Die Leistungen setzen sich dabei zusammen aus dem gesetzlich definierten Regelbedarf, Kosten für Unterkunft und Heizung, Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes für Kinder und Jugendliche sowie besondere Einzelfallleistungen.

Damit Sie Ihre Kosten im Blick behalten, möchten wir Sie auf die Möglichkeit eines Strom- und Energiesparchecks hinweisen. Informationen finden Sie hier.

Antragsunterlagen für das Bürgergeld finden Sie auf dieser Homepage.  Ausgefüllte Anträge können per Post oder über die drei Bürgerservicebüros des Landkreises in Falkensee, Nauen und Rathenow an die Jobcenter übermittelt werden. 

Den Online-Antrag auf Bürgergeld finden Sie hier.

 

Allgemeine Informationen zum Thema "Grundsicherung" und ein Kurzvideo zum "Bürgergeld" finden Sie auf der Homepage  des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)

 

 

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