Was sind Regelbedarf (Regelleistung) und Mehrbedarf?
Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst u. a. Bedarfe für
Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag gemäß der unten stehenden Tabelle berücksichtigt.
Einen Mehrbedarf, der also nicht vom Regelbedarf abgedeckt wird, können die Jobcenter zusätzlich zum Bürgergeld u. a. gewähren:
Bedarf | 2023 | seit 01.01.2024 |
Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende |
502,00 € |
563,00 €
|
Volljährige Partner innerhalb der Bedarfsgemeinschaft |
451,00 € |
506,00 € |
Regelleistung unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern |
402,00 € |
451,00 € |
Jugendliche 14 bis 17 Jahre |
420,00 € |
471,00 € |
Kinder 6 bis 13 Jahre |
348,00 € |
390,00 € |
Kinder 0 bis 5 Jahre |
318,00 € |
357,00 € |
Bitte beachten Sie, dass Ihr Leistungsanspruch individuell berechnet wird.
Dabei werden eventuelle Mehrbedarfe und die Höhe Ihrer Miet- und Heizkosten berücksichtigt.
Diese Präsentation erklärt die Herleitung von Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft im Landkreis Havelland.
Weitere Informationen zu den Regelsätzen und zum Bürgergeld finden Sie auf derHomepage der Bundesregierung , in diesen Kurzinformationen und in diesem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit
Wenn Sie arbeiten, wird ein Teil Ihres Einkommens auf Ihr Bürgergeld angerechnet.
Durch Freibeträge ist aber sichergestellt, dass Sie in jedem Fall über mehr Geld verfügen als jemand der nicht arbeitet.
So werden mindestens 100 € Ihres Erwerbseinkommens nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Von Ihrem Bruttoeinkommen zwischen 100 € und 520 € wird zusätzlich ein Freibetrag von 20 % berechnet,
von Einkommen zwischen 520 € und 1000 € ein Freibetrag von 30 % sowie für das Bruttoeinkommen im Bereich
zwischen 1000 € und 1200 € bzw. 1500 € mit einem minderjährigen Kind weitere 10 %.
Beispiel (PDF Format 216 KB)
Mit Klick auf das Bild gelangen Sie zur Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Dort finden Sie Musterberechnungen und Wissenswertes zur Sicherung des Lebensunterhalts.