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Bildung und Teilhabe

Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf's Mitmachen!

Wer bekommt diese Leistungen?


Kinder haben einen Anspruch auf das Bildungspaket, wenn ihre Eltern:

  • Bürgergeld
  • Wohngeld oder
  • den Kinderzuschlag bekommen

Um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können,  sind im Regelfall weitere Angaben erforderlich. 

Online geht's am schnellsten!

Online-Formular

 

 

Und wenn nicht, geht’s auch ausgedruckt:

Du benötigst finanzielle Unterstützung bei Schulausflügen, Mittagsverpflegung oder sportlichen Aktivitäten? 

 

Reise mit!

Du möchtest einen Ausflug mit der Klasse oder eine Fahrt mit dem Hort oder eine komplette Ferienfahrt unternehmen.

Iss mit!

Du benötigst Unterstützung beim Mittagessen in der Schule, Kita oder Kindertagespflege.

Mach mit!

Ob Freizeit, Sport, Spiel, Musik, Kunst, Verein, Ferienlager oder Abschlussfeier (bis zum 18. Lebensjahr) - finanzielle Unterstützung ist möglich.

Fahr mit!

Hilfe bei den Kosten für Schülerbeförderung.

Lern mit!

Schulbedarf und Lernförderung können unterstützt werden.