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Bildung und Teilhabe

Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf´s Mitmachen!

Im Einzelnen können folgende Leistungen bezuschusst werden:

  1. Ein- und mehrtägige Ausflüge,  sofern diese in Verantwortung von Kita,  Schule oder Hort angeboten werden
  2. Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
  3. Schülerbeförderung,  sofern diese Kosten nicht von Dritten bereits übernommen werden
  4. Schulbedarf
  5. Notwendige und angemessene Lernförderung
  6. Aktivitäten in den Bereichen Sport,  Spiel,  Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein),  Nutzung von Freizeitangeboten,  Musikunterricht o.  ä.

Die Leistungen können erbracht werden durch:

  • Sach- und Dienstleistungen,  insbesondere in Form von personalisierten Gutscheinen
  • Direktzahlung an den Anbieter oder
  • Geldleistungen

Eine Zusammenfassung aller Leistungen zum Bildungs- und Teilhabepaket und der Voraussetzungen zur Leistungsgewährung finden Sie im nachfolgenden Flyer

  • Flyer Bildung und Teilhabe  - Flyer  (PDF- Format 1,1 MB)
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Anträge für einzelne Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier