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Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf's Mitmachen!
Wer bekommt diese Leistungen?
Kinder haben einen Anspruch auf das Bildungspaket, wenn ihre Eltern:
Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, sind im Regelfall weitere Angaben erforderlich.
Und wenn nicht, geht’s auch ausgedruckt:
Du benötigst finanzielle Unterstützung bei Schulausflügen, Mittagsverpflegung oder sportlichen Aktivitäten?
Du möchtest einen Ausflug mit der Klasse oder eine Fahrt mit dem Hort oder eine komplette Ferienfahrt unternehmen.
Du benötigst Unterstützung beim Mittagessen in der Schule, Kita oder Kindertagespflege.
Ob Freizeit, Sport, Spiel, Musik, Kunst, Verein, Ferienlager oder Abschlussfeier (bis zum 18. Lebensjahr) - finanzielle Unterstützung ist möglich.
Hilfe bei den Kosten für Schülerbeförderung.
Schulbedarf und Lernförderung können unterstützt werden.