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Leistungen zum Lebensunterhalt

 

Was sind Regelbedarf (Regelleistung)  und  Mehrbedarf?


Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst u. a.  Bedarfe für

  •    Ernährung
  •    Kleidung
  •    Körperpflege
  •    Hausrat
  •    Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile
  •    Kultur und Teilnahme am sozialen Leben in der Gemeinschaft

Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag gemäß der unten stehenden Tabelle berücksichtigt.

Einen Mehrbedarf, der also nicht vom Regelbedarf abgedeckt wird, können die Jobcenter zusätzlich zum Bürgergeld u. a.  gewähren:

  •     bei Schwangerschaft
  •     bei Alleinerziehung
  •     für Menschen mit einer Behinderung
  •     für Menschen, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung benötigen

 

Wie hoch ist der Regelbedarf beim Bürgergeld?

Bedarf

2023

seit 01.01.2024

 

Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende

 

502,00 €

 

563,00 €

 

 

Volljährige Partner innerhalb der Bedarfsgemeinschaft

 

451,00 €

 

506,00 €

 

Regelleistung unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern

 

402,00 €

 

451,00 €

 

Jugendliche 14 bis 17 Jahre

 

420,00 €

 

471,00 €

 

Kinder 6 bis 13 Jahre

 

348,00 €

 

390,00 €

 

Kinder 0 bis 5 Jahre

 

318,00 €

 

357,00 €

 

Bitte beachten Sie, dass Ihr Leistungsanspruch individuell berechnet wird.

Dabei werden eventuelle Mehrbedarfe und die Höhe Ihrer Miet- und Heizkosten berücksichtigt.

Diese Präsentation erklärt die Herleitung von Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft im Landkreis Havelland.

Weitere Informationen zu den Regelsätzen und zum Bürgergeld finden Sie auf derHomepage der Bundesregierung , in diesen Kurzinformationen und in diesem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit  

 

Hinweise zu Freibeträgen für Erwerbstätige

Wenn Sie arbeiten, wird ein Teil Ihres Einkommens auf Ihr Bürgergeld angerechnet.

Durch Freibeträge ist aber sichergestellt, dass Sie in jedem Fall über mehr Geld verfügen als jemand der nicht arbeitet.

So werden mindestens 100 €  Ihres Erwerbseinkommens nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Von Ihrem Bruttoeinkommen zwischen 100 €  und 520 €  wird zusätzlich ein Freibetrag von 20 %  berechnet,

von Einkommen zwischen 520 € und 1000 € ein Freibetrag von 30 % sowie für das Bruttoeinkommen im Bereich

zwischen 1000 €  und 1200 €  bzw.  1500 €  mit einem minderjährigen Kind weitere 10 %.

Beispiel  (PDF Format 216 KB)

 

Musterberechnungen und Wissenswertes

Mit Klick auf das Bild gelangen Sie zur Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Dort finden Sie Musterberechnungen und Wissenswertes zur Sicherung des Lebensunterhalts.