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Was sind Regelbedarf (Regelleistung) und Mehrbedarf?
Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst u. a. Bedarfe für
Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag gemäß der unten stehenden Tabelle berücksichtigt.
Einen Mehrbedarf, der also nicht vom Regelbedarf abgedeckt wird, können die Jobcenter zusätzlich zum Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld u. a. gewähren:
Pandemiebedingt kann ein einmaliger Mehrbedarf als Zuschuss zur Anschaffung digitaler Endgeräte in Höhe von maximal 350 € beantragt werden.
Dies ist rückwirkend zum 01.01.2021 möglich und gilt für die Teilnahme am Distanz-Schulunterricht weil der Präsenzunterricht pandemiebedingt ausgesetzt ist.
Voraussetzungen:
Bitte beachten Sie, dass dieser Mehrbedarf bei den Jobcentern angezeigt werden muss. Bitte geben Sie Name und Klassenstufe der Schülerin/ des Schülers, Art der Geräte und die Kosten je Gerät an.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihren Ansprechpartnern in dem für Sie zuständigen Jobcenter.
Wie hoch ist der "Regelbedarf" beim Arbeitslosengeld II ?
Bedarf | 2020 | ab 01.01.2021 |
Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende |
432,00 €
|
446,00 € |
Volljährige Partner innerhalb der Bedarfsgemeinschaft |
389,00 € |
401,00 € |
Regelleistung unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern (Regelbedarfsstufe 3) |
345,00 € |
357,00 € |
Jugendliche 14 bis 17 Jahre |
328,00 € |
373,00 € |
Kinder 6 bis 13 Jahre |
308,00 € |
309,00 € |
Kinder 0 bis 5 Jahre |
250,00 € |
283,00 € |
Bitte beachten Sie, dass Ihr Leistungsanspruch individuell berechnet wird.
Dabei werden eventuelle Mehrbedarfe und die Höhe Ihrer Miet- und Heizkosten berücksichtigt.
Die Regelbedarfe in der Tabelle dienen der Orientierung.
Weitere Informationen zu den Regelsätzen 2021 finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung
Wenn Sie arbeiten, wird ein Teil Ihres Einkommens auf Ihr Arbeitslosengeld II angerechnet.
Durch Freibeträge ist aber sichergestellt, dass Sie in jedem Fall über mehr Geld verfügen als jemand der nicht arbeitet.
So werden mindestens 100 € Ihres Erwerbseinkommens nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Von Ihrem Bruttoeinkommen zwischen 100 € und 1000 € wird zusätzlich ein Freibetrag von 20 % berechnet,
von Einkommen zwischen 1000 € und 1200 € bzw. 1500 € mit einem minderjährigen Kind weitere 10 %.
Weitere Informationen finden Sie in dieser Übersicht (PDF-Format 110 KB).