Abfallsatzung (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 41, gültig ab dem 01.01.2023)
Die Regeln der kommunalen Abfallentsorgung sind in der Abfallsatzung für den Landkreis Havelland festgelegt. Zentrale Regelung ist, dass jeder Eigentümer eines im Gebiet des Landkreises liegenden Grundstücks, auf dem Abfälle anfallen können, verpflichtet ist, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen (Anschlusszwang).
Amtsblatt für den Landkreis Havelland Jahrgang 29 Nr. 41 vom 28.12..2022 mit
Amtsblatt Nr. 02 vom 17.01.2020 (PDF-Format - 207 KB)
Abfallsatzung (PDF-Format Lesefassung) (1.335 KB)
Abfallgebührensatzung (Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 26 vom 28.12.2023, gültig ab dem 01.01.2024)
Der Landkreis Havelland erhebt Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung zur Deckung der Aufwendungen. Die Gebühr gliedert sich in eine Basis- und eine Entleerungsgebühr. Für Anlieferungen an die Wertstoffhöfe wird eine Anliefergebühr erhoben. Die Gebühren werden nach dem Prinzip des Kostendeckungsgebotes erhoben. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der jeweils gültigen Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland.
Abfallgebührensatzung (PDF-Format - 871 KB)
Abfallgebührensatzung (PDF-Format - Lesefassung) 1.203 KB
Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz
Die landesabfallrechtlichen Bestimmungen im Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetz konkretisieren und ergänzen das Bundesabfallrecht, das maßgeblich durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz bestimmt wird. Das Landesabfallrecht zielt auf die Förderung einer abfallarmen Kreislaufwirtschaft, die Sicherung der umweltverträglichen Abfallentsorgung sowie die Erfassung, Bewertung und Sanierung von Altlasten. Es enthält grundlegende Vorgaben zur Organisation der Abfallentsorgung auf kommunaler Ebene, aber auch zur Abfallwirtschaftsplanung des Landes und zu den Pflichten der öffentlichen Hand, zum Bodenschutz und zu den Zuständigkeiten der Brandenburgischen Behörden.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie eine Reihe weiterer Vorschriften der Europäischen Union, des Bundes und des Landes bilden den gesetzlichen Rahmen für eine ordnungsgemäße Kreislaufwirtschaft unter Berücksichtigung der fünfstufigen Abfallhierarchie zum Schutz natürlicher Ressourcen, der Umwelt, der Gesundheit und einem nachhaltigen Wirtschaften.
Die sogenannte fünfstufige Abfallhierarchie beinhaltet die folgenden Punkte: