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Deponien des Landkreises Havelland

Deponien dienen der dauerhaften Ablagerung von Abfällen. Grundsätzlich sind Abfälle der Verwertung zuzuführen oder für den Verwertungsweg zu behandeln. Ist dies auf Grund der Eigenschaften des Abfalls nicht möglich, sind die Abfälle auf einer Deponie zu beseitigen. Hierfür steht im Landkreis Havelland die Deponie der Klasse II in Schwanebeck bei Nauen zur Verfügung. Sie gewährleisten die geordnete Ablagerung von Abfällen auf unbegrenzte Zeit.

Deponie Schwanebeck

An den Bau, den Betrieb und letztendlich die Stilllegung werden hohe Anforderungen gestellt. Deponien stellen einen tiefgreifenden und dauerhaften Eingriff in Natur und Umwelt dar. Umfangreiche gesetzliche Vorgaben gewährleisten, dass die Auswirkungen der Deponien auf die Umwelt so gering wie möglich sind. Daher ist es wichtig, die Ablagerungsmenge und somit Kosten zu senken. 

Deponie Schwanebeck

Untersuchungen im Landkreis Havelland haben ergeben, dass ca. 40 % des Hausmülls biologisch abbaubare Stoffe enthalten. Seit 2016 gibt es im Landkreis Havelland die Biotonne für die Verwertung von Küchen- und Gartenabfällen. Die Inhalte der Biotonne können über den Biokreislauf wieder verwertet werden und gelangen somit nicht auf der Deponie.

Das 2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht vor, dass Bioabfälle getrennt zu sammeln und zu erfassen sind. Absicht der Regelung ist es insbesondere den hohen Anteil an biologisch abbaubaren Stoffen im Hausmüll zu verringern. Weitere ökologische Vorteile bestehen in der Nutzung der stofflichen Eigenschaften der kompostierten Bioabfälle und bei Vergärung die Nutzung des Energieinhalts.

Bekanntmachung über die finanziellen Förderungen von Baumaßnahmen durch die EU, den Bund und das Land

Maßnahme: Deponie Schwanebeck

Zur Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von CO2 und anderen Treibhausgasen auf Deponien wird für die Deponie Schwanebeck eine zweckgebundene Zuwendung auf der Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz und §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften gewährt.

Diese Förderungen wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.

Die Zuwendung wird in Form der Anteilsfinanzierung in Höhe von 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss gewährt und dient der Finanzierung der Maßnahme Deponie Schwanebeck, Sicherung des Altkörpers in Nauen, Schwanebecker Weg 25.