Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, auch FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat) genannt, dienen der Erhaltung und Wiederherstellung von natürlichen Lebensräumen, wildlebenden Pflanzen und Tieren. Ihre Rechtsgrundlage ist die FFH-Richtlinie (92/43/EWG).
FFH -Gebiete weisen Lebensräume von Tieren und PFlanzen aus, die nach EU-Recht geschützt sind. Gemeinsam mit den Europäischen Vogelschutzgebieten bilden sie das Netzwerk Natura 2000.
Die Verordnungen der jeweiligen Schutzgebiete (siehe "Schutzgebiete nach Naturschutzrecht im Landkreis Havelland" ) könne Sie der Landesrechtsdatenbank "BRAVORS" entnehmen.