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Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Ihre Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Landschaftsschutzgebiete dienen dem Erhalt, der Entwicklung und der Wiederherstellung des Naturhaushaltes. Außerdem sollen die Naturgüter, die sich in diesen Gebieten befinden, nachhaltig und unter Berücksichtigung ihrer Regenerationsfähigkeit genutzt werden. Landschaftsschutzgebiete haben daher eine besondere Bedeutung für Erholung.
Im Vergleich zu Naturschutzgebieten sind Landschaftsschutzgebiete großflächiger und haben geringere Nutzungseinschränkungen. Während der Einfluss des Menschen in Naturschutzgebieten so gering wie möglich gehalten wird, ist der Zugang zu Landschaftsschutzgebieten eines der wesentlichen Merkmale.
Im Landkreis Havelland gibt es aktuell fünf Landschaftsschutzgebiete - Brandenburger Wald- und Seengebiet, Ketziner Bruchlandschaft, Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft, Nauen-Brieselang-Krämer und Westhavelland.
Die Verordnungen der jeweiligen Schutzgebiete (siehe: Schutzgebiete nach Naturschutzrecht im Landkreis Havelland) können Sie der Landesrechtsdatenbank BRAVORS entnehmen.