Der Landkreis Havelland bietet mit seinen unterschiedlichen Lebensräumen in der freien Landschaft aber auch mit seinen Dörfern und Städten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tier- und Pflanzenarten.
Einige dieser Arten und deren Lebensstätten sind über das Bundesnaturschutzgesetz besonders und teilweise streng geschützt.
Zu den besonders geschützten Arten gehören neben den allgemein bekannten Vogelarten wie Feld- und Haussperling, Mauersegler, Hausrotzschwanz, Bachstelze & Co. auch Insekten, wie z.B. Hornissen und diverse Käferarten.
Aber auch Vertreter der streng geschützten Arten wie Weißstorch, Zauneidechse, Kammmolch, Biber, Fledermäuse und Eulen sind im Landkreis Havelland vertreten.
Besonders und streng geschützte Arten können sowohl Bestandteil in Plan- und Genehmigungsverfahren sowie Bauvorhaben aber auch Teil von Konflikten in alltäglich genutzten Bereichen wie Haus und Garten sein.
Bäume, der Garten, der Dachkasten oder die Fassade des Hauses, die Garage oder der Geräteschuppen – für verschiedene Arten sind diese interessante Lebensstätten.
In einigen Fällen können Konflikte vermieden werden, indem man sich über die einzelnen Arten informiert.
Hornissen
Hummeln
Waldbienen
Ameisen
Schwalben
Spechte
Sollten Fragen zum Umgang mit diesen Arten im Wohnumfeld entstehen oder ein Zusammenleben nicht möglich sein, können Sie die untere Naturschutzbehörde kontaktieren.
Weitere Informationen zur Umsetzung und Beseitigung von Hornissen-, Hummel-, und Wildbienennestern können Sie der Internetseite des Landesamtes für Umwelt (LfU) in Brandenburg entnehmen.
Für einen Antrag auf Ausnahme oder Befreiung von den Verboten des § 44 BNatSchG sind folgende Unterlagen bei der unteren Naturschutzbehörde einzureichen: