Naturschutzgebiete sind gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen Natur und Landschaft auf besondere Weise geschützt werden sollen. Das Ziel dieser Gebiete liegt darin, bestimmte wilde Tier- und Pflanzenarten und Biotopen zu erhalten, weiterzuentwickeln oder wiederherzustellen. Das Zerstören, Beschädigen und Verändern dieser Gebiete durch den Menschen ist daher verboten. Nur wenn ausreichende Schutzmaßnahmen getroffen werden, können Naturschutzgebiete für Besucherinnen und Besucher geöffnet werden. Allgemein gilt jedoch der Grundsatz, dass menschliche Einflüsse auf diese Gebiete so gut wie möglich eingeschränkt werden sollen.
Im Landkreis Havelland befinden sich 27 Naturschutzgebiete (u. a. Döberitzer Heide, Buckower See und Luch sowie die Untere Havel Nord und Untere Havel Süd).
Das Schutzziel des Buckower See und Luch besteht beispielsweise im Erhalt und der Entwicklung einer reich strukturierten, extensiv genutzten Kulturlandschaft, dem Erhalt eines natürlich verlandenden Flachwassersees mit vollständiger Serie von Verlandungsgesellschaften und der Sicherung als Untersuchungsgegenstand für die Ökosystemforschung.
Im Naturschutzgebiet Untere Havel Süd sollen unter anderem die naturnahe Auenlandschaft (FIB - Feuchtgebiete internationaler Bedeutung, IBA - Important Bird Areas, z. Dt. Bedeutende Vogelschutzgebiete) und ihre reliefbedingte Struktur- und Biotopvielfalt sowie die dadurch bedingte Vielfalt an seltenen und gefährdeten Pflanzen und Tieren erhalten werden. Weiterhin stellt die Sicherung der Talsandkuppen mit ihrem spezifischen Artenspektrum ein Schutzziel in diesem Gebiet dar.
Die Verordnungen der jeweiligen Schutzgebiete (siehe: Schutzgebiete nach Naturschutzrecht im Landkreis Havelland ) können Sie der Landesrechtsdatenbank BRAVORS entnehmen.