Elterngeld

Liebe Eltern,

sehr geehrte Damen und Herren,


herzlich willkommen auf der Seite der Elterngeldstelle des Landkreises Havelland!

Das Elterngeld ist eine staatliche Familienleistung und gleicht fehlendes Einkommen aus. Es ermöglicht Ihnen als Eltern, sich eine berufliche Auszeit zu nehmen oder die Arbeitszeit zu reduzieren, um sich der Betreuung und Erziehung Ihres Kindes zu widmen.

Gesetzlich geregelt ist das Elterngeld im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Konkrete Informationen erhalten Sie hier:

Familienportal Elterngeld 

Familienportal Elternzeit 

Bei individuellem Beratungsbedarf können Sie sich direkt an die Mitarbeitenden der Elterngeldstelle wenden. Die Elterngeldstelle steht Ihnen persönlich, telefonisch, postalisch und per E-Mail für Fragen zu Elterngeld und Elternzeit zur Verfügung.

Gern können Sie auch einen persönlichen Termin buchen.

Den einheitlichen Elterngeldantrag zur digitalen oder teilweise digitalen Antragstellung finden Sie hier:

Elterngeld Digital

Die Antragstellung ist auf folgenden Wegen möglich:

  1. Volldigital: Dafür müssen Sie sich mit einer BundesID legitimieren können. Außerdem ist die originale Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld per Post an die Elterngeldstelle zu senden.
  2. Überwiegend digital: Sie übermitteln den Antrag und Ihre Unterlagen digital und senden nur noch die Erklärung mit Unterschrift und das Original der Geburtsurkunde für die Beantragung von Elterngeld per Post an die Elterngeldstelle.
  3. In Papierform: Sie füllen den Antrag online aus, drucken ihn dann aus und unterzeichnen. Die vollständigen Antragsunterlagen senden Sie per Post an die Elterngeldstelle oder geben Sie im Bürgerservicebüro des Landkreises in Rathenow, Nauen oder Falkensee ab.

Wenn Sie ab der Geburt Ihres Kindes Elterngeld bekommen möchten, müssten Sie den Antrag innerhalb der ersten drei Monate ab Geburt stellen.

  • Eigenes Kind

    Sie sind Mutter oder Vater des Kindes. Es kann ihr leibliches, Ihr Stiefkind, Adoptivkind oder ein Kind sein, das Sie adoptieren wollen. Verwandte zweiten oder dritten Grades können Elterngeld bekommen, wenn sie das Kind betreuen, weil die Eltern aufgrund schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod nicht können.

  • Betreuung des Kindes
    Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.

  • Keine Erwerbstätigkeit oder keine volle Erwerbstätigkeit
    *Sie arbeiten höchstens 32 Stunden pro Woche.

  • Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
    Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.

  • Wohnsitz im Landkreis Havelland
    Ihr Kind wohnt im Havelland und ist hier gemeldet.

  • Gesamteinkommen bis 175.000 Euro
    Im letzten Jahr vor der Geburt Ihres Kindes darf das zu versteuernde Gesamteinkommen 175.000 Euro nicht überschreiten.

  • Antrag auf Elterngeld
  • Alle weiteren erforderlichen Nachweise werden in den Hinweisfeldern des Antragsformulars benannt

Für die Bearbeitung des Elterngeldes müssen personenbezogene Daten erhoben und ermittelt werden. Hier finden Sie die Datenschutzinformationen.