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Das Unterhaltsvorschussgesetz ist ein Teil des Sozialgesetzbuches. Die Leistung dient der Sicherstellung des Unterhaltes für minderjährige Kinder, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen oder einen geringeren Unterhalt als die Unterhaltsvorschussleistung für sein Kind zahlt oder ein Elternteil verstorben ist und die Halbwaisenrente niedriger als die Unterhaltsvorschussleistung ist. Der Unterhaltsvorschuss ist grundsätzlich durch den unterhaltspflichtigen Elternteil im Rahmen seiner unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit zu erstatten.
Rechtsgrundlagen
Höhe der Leistungen
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach den für die betreffende Altersstufe festgelegten Mindestunterhaltsbeträgen abzüglich des vollen Erstkindergeldes.
NEU | Ab 01.01.2023 beträgt der Unterhaltsvorschuss monatlich
Ab 01.01.2022 beträgt der Unterhaltsvorschuss monatlich
Auf den Unterhaltsvorschuss werden Unterhaltszahlungen und unterhaltsrelevante Zahlungen sowie Waisenbezüge und Einkommen des Kindes (ab dem 15. Lebensjahr) angerechnet.
Die notwendigen Anträge sind online verfügbar und an das Jugendamt des Landkreises Havelland zu übermitteln.
Die Voraussetzungen für die Leistung sind im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn
Kinder ab vollendetem 12. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben ebenfalls unter den o. a. Voraussetzungen einen Anspruch, wenn:
Der alleinerziehende Elternteil muss bei der für seinen Wohnort zuständigen Unterhaltsvorschussstelle einen schriftlichen Antrag stellen. Das Antragsformular und das Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz finden Sie hier.
Auf Wunsch sind Ihnen die Mitarbeiter/-innen der Unterhaltsvorschussstelle beim Ausfüllen des Antrages behilflich.
Folgende Unterlagen in Kopie sind für den Antrag notwendig:
Bei dauerndem Getrenntleben:
Zusätzlich für Kinder ab dem 12. Lebensjahr:
Zusätzlich für Kinder ab dem vollendeten 15. Lebensjahr:
Der Zutritt zur Unterhaltsvorschussstelle des Landkreises Havelland ist ab 31.01.2022, vorläufig nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Termine können per E-Mail sowie telefonisch unter Ansprechpartner vereinbart werden.