Landkreis & Verwaltung
Arbeit & Leben
Wirtschaft & Verkehr
Umwelt & Landwirtschaft

Jugendhilfe im Strafverfahren

Herzlich Wilkommen bei der Jugendgerichtshilfe im Landkreis Havelland...

Die Jugendgerichtshilfe ist ein Spezialdienst des Jugendamtes. Wir, die Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren, werden von der Polizei bzw. von der Staatsanwaltschaft über straffällige bzw. einer Straftat verdächtig gewordene Jugendliche (zur Tatzeit 14 bis unter 18 Jahre) und Heranwachsende (zur Tatzeit 18 bis unter 21 Jahre) informiert, da wir gesetzlich verpflichtet sind, in Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende mitzuwirken. Als Bindeglied zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft setzen wir uns mit dir, bzw. wenn du unter 18 Jahre alt bist, auch mit deinen Eltern, deinen Erziehungsberechtigten oder deinem gesetzlichen Vertreter in Verbindung und lassen die persönlichen und sozialen Aspekte in das Verfahren mit einfließen.

Du kannst dich auch selbst an uns wenden.

Wir beraten und unterstützen dich und deine Eltern vor, während und nach dem von der Justiz eingeleiteten Strafverfahren.

Unsere Aufgaben bestehen dabei darin, dir Möglichkeiten der Wiedergutmachung deiner Straftat zu erklären oder dich in Sachen der Konfliktschlichtung zu beraten, auf anstehende Abläufe bei Gerichtsverfahren vorzubereiten und im Verfahren die erzieherischen Bedarfe einzubringen. Wir prüfen, welche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt oder welche speziell auf dich abgestimmten Unterstützungsangebote zum Einsatz kommen können, um dein Leben wieder gesetzeskonform gestalten zu können. Dabei arbeiten wir eng mit externen Institutionen (z. B. Polizei und Staatsanwaltschaft) sowie mit demTräger Horizont e. V. und unseren Mitarbeitern des Jugendamtes, dem Allgemeine Soziale Dienst, zusammen.

Für den Richter schaffen wir einen Überblick über deine persönliche Entwicklung und unterbreiten Vorschläge nach pädagogischer Einschätzung, für die möglichen richterlichen Maßnahmen. Für die jungen Erwachsenen (Heranwachsende) müssen wir zur Frage, ob Jugend- oder allgemeines Strafrecht zur Anwendung kommen soll, Stellung nehmen. Sicherlich hast du so einige Fragen wie: