Häufige Fragen zum Straf-/Gerichtsverfahren

Vor dem Straf-/Gerichtsverfahren

Jemand hat dich bei einer Tat erwischt. Vielleicht hat man dich bei der Polizei angezeigt, dann leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren zu deinem Fall ein und informiert das Jugendamt. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens sendet sie die Ermittlungsergebnisse an die Staatsanwaltschaft. Parallel bieten wir dir ein Gespräch an, berichten infolge der Staatanwaltschaft und geben bereits vor Erhebung einer Anklage erzieherische Empfehlungen.

Wenn dir ein Straf-/Gerichtsverfahren bevorsteht, dann hast du sicherlich vorab Fragen und hast dir vielleicht auch schon Gedanken dazu gemacht, wie z. B.:

Was bedeutet die Anklageschrift?

  • Was erwartet mich in der Hauptverhandlung?
  • Bin ich jetzt vorbestraft?
  • Wie werde ich bestraft?
  • Wie verhalte ich mich, wenn ich mich unschuldig fühle?
  • Wer erfäht etwas von der ganzen Angelegenheit?
  • Kann ich meine Straftat auch wieder gutmachen?

Bei diesen Fragen beraten wir dich und/oder deine Angehörigen persönlich. Für uns steht nicht der Tatvorwurf im Vordergrund, sondern wie es zu diesem straffälligen Verhalten gekommen ist. Vielleicht bereust du deine Tat und wir erarbeiten mit dir individuelle Bewältigungs- und Lösungsstrategien, die auf deine Lebenssituation abgestimmt sind.

Eine Rechtsberatung bietet die Jugendhilfe im Strafverfahren nicht an.

Wie geht es weiter?

  • Muss ich allein zum Gericht?
  • Was erwartet mich in der Hauptverhandlung?
  • Wie werde ich vertreten?
  • Welche Strafe kann ich bekommen?
  • Wer berät mich zu meinem Recht?

Während des Strafverfahrens

Auch während der Gerichtsverhandlung begleiten wir dich. Dabei übernehmen wir jedoch nicht die Rolle der Verteidigung oder sogar der Staatsanwaltschaft. Wir bringen die persönlichen Aspekte, deine aktuelle Lebenssituation als auch deine persönlichen Ressourcen in die Verhandlung mit ein. Und geben dem Gericht eine Einschätzung des individuellen erzieherischen Bedarfs.

Was passiert nach dem Strafverfahren?

Bei Bedarf werden du und deine Angehörigen auch nach dem Straf-/Gerichtsverfahren beraten. Auch wenn du wegen einer besonders schweren Straftat verurteilt wurdest, wirst du von uns nicht „fallen gelassen“.

Die Weisungen und Auflagen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts müssen eingehalten werden und wir begleiten diese in der Regel. Wir erarbeiten mit dir bei Bedarf gemeinsam Lösungsmöglichkeiten, um dich wieder in geregelte Verhältnisse zu bringen. Darüber hinaus werden weiterführende Hilfsangebote, z. B. im Rahmen von Jugendhilfeleistungen, für dich gemacht und unter Umständen auch über andere Dienststellen des Jugendamtes vermittelt.