Zu den Leistungen der Jugendhilfe gehört auch die Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und der Jugendverbände sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gem. der §§ 11 bis 14 SGB VIII -Kinder- und Jugendhilfegesetz-.
Der Landkreis Havelland ist kinder- und jugendfreundlich. Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ergänzen die Bildung und Erziehung der jungen Menschen in Elternhaus und Schule auf sinnvolle Weise. Um die Steuerung ausreichender, geeigneter, bedarfsgerechter, vielfältiger und wirkungsvoller Angebote und der finanziellen Ressourcen sinnvoll umzusetzen wird der Jugendförderplan im Rahmen der Planungsverantwortung des Landkreises Havelland nach §80 SGB VIII regelmäßig fortgeschrieben.
Das Referat Kinder- und Jugendförderung des Landkreises Havelland reicht gem. der Jugendförderrichtlinie Fördermittel zur Durchführung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit an Träger der Jugendhilfe aus, fördert den Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte und berät und unterstützt die Träger in ihrer Arbeit.
Für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das Referat Kinder- und Jugendförderung erteilt sein Einverständnis für die Beschäftigung von Kindern/ Jugendlichen bei Dreharbeiten oder Veranstaltungen. Zuvor sind die Einverständniserklärungen vom Kinderarzt und der Schule einzuholen.
Richtlinie zur Vergabe von PKR vom 22.11.2017
Anlage 1 zur RL Vergabe von PKR
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten in der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit
Verwendungsnachweis PKR
Mittelanforderung PKR
Sachberichtsbogen für die Jugend(sozial)arbeit
Sachberichtsbogen für die Schulsozialarbeit
Richtlinie kreisliches Förderprogramm der offenen Jugendarbeit
Antrag kreisliches Förderprogramm
Mittelabruf kreisliches Förderprogramm
Verwendungsnachweis kreisliches Förderprogramm