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Förderung von Ferienfahrten

Die Teilnahme von sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern an Ferienfahrten kann durch einen Zuschuss zum Teilnehmerbetrag gefördert werden. Durch die Förderung soll erreicht werden, dass Kinder/ Jugendliche, denen sonst die Teilnahme an einer Ferienfahrt aus finanziellen Gründen verwehrt bliebe, teilhaben können und somit in den Genuss von aktiver Erholung, neuen Erfahrungen und gemeinschaftlichen Erlebnissen in den Schulferien kommen.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Ferienfahrt

  • ausschließlich während der Schulferien stattfindet.
  • mindestens vier und maximal 20 Übernachtungen enthalten sind und
  • der Teilnehmerbetrag nicht bereits vollständig durch andere Fördermöglichkeiten gedeckt ist (Bildung und Teilhabe).

Richtlinien

Ferienfahrten-Zuschuss-Richtlinie

Antragsformulare

Antrag auf Zuschuss zur Ferienfahrt