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Die Teilnahme von sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern an Ferienfahrten kann durch einen Zuschuss zum Teilnehmerbetrag gefördert werden. Durch die Förderung soll erreicht werden, dass Kinder/ Jugendliche, denen sonst die Teilnahme an einer Ferienfahrt aus finanziellen Gründen verwehrt bliebe, teilhaben können und somit in den Genuss von aktiver Erholung, neuen Erfahrungen und gemeinschaftlichen Erlebnissen in den Schulferien kommen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Ferienfahrt
Richtlinien
Ferienfahrten-Zuschuss-Richtlinie
Antragsformulare
Landkreis Havelland
- Referat 52 - Haus II
Kinder & Jugendförderung
Dienststelle Rathenow
Friedrich-Ebert-Ring 92b
14712 Rathenow