Was muss ich tun, wenn ich Pflegemutter, Pflegevater, wir Pflegeeltern werden möchten?
Pflegekinder werden vermittelt an Ehepaare, Lebenspartner, Alleinlebende, Großeltern, Verwandte sowie Personen aus dem Lebensumfeld der Kinder, die
- die Bereitschaft zur Aufnahme eines Kindes in ihre Familien mitbringen
- die persönliche Reife besitzen und im Umgang mit Kindern erfahren sind
- in besonderen Fällen über pädagogische Qualifikation verfügen
- ein gesichertes Einkommen und ausreichend Wohnraum haben
- eine positive Lebenseinstellung zeigen und belastbar sind
- zur Zusammenarbeit mit dem Pflegekinderdienst und den leiblichen Eltern bereit sind
Welche Formen der Familienpflege gibt es?
Vollzeitpflege: Kinder benötigen langfristig ein Zuhause bei Pflegeeltern.
Bereitschaftspflege: Kinder, die aufgrund einer akuten Krisensituation nicht in ihren Familien bleiben können, werden bis zur Klärung der weiteren Perspektive einige Tage oder Wochen in einer Bereitschaftspflegefamilie betreut.
Befristete: Vollzeitpflege: Kinder aus familiären Notsituationen benötigen eine vorübergehende, zeitlich absehbare Betreuung in einer Pflegefamilie. Dies können wenige Wochen sein, jedoch auch ein bis zwei Jahre.
Welche Leistungen bietet das Jugendamt?
- Wir beraten Interessierte und Bewerber
- Wir führen zweimal jährlich eine Grundqualifizierung für Pflegeelternbewerber durch
- Wir prüfen und bescheinigen die Geeignetheit der Pflegestellen
- Wir suchen für die Kinder die "passenden" Pflegefamilien
- Wir organisieren Anbahnungskontakte zwischen den Kindern und Familien
- Wir beraten und begleiten Pflegekinder, Pflegefamilien und Herkunftsfamilien während der gesamten Hilfedauer
- Wir bieten zur Stärkung, Unterstützung und Vernetzung der Pflegefamilien mehrmals jährlich Themenabende zu spezifischen Fragen der Pflegeeltern an
- Wir organisieren mehrmal jährlich Netzwerktreffen der Pflegeeltern
- Wir unterstützen die Beteiligten bei der Umsetzung des Hilfeplanes und bei der Gestaltung der Kontakte mit der Herkunftsfamilie
- Wir beraten Pflegekinder und -familien auch noch nach Beendigung der Hilfe bei Bedarf
- Wir stellen den Unterhalt des Kindes/Jugendlichen in der Pflegefamilie sicher
- Wir honorieren die Pflegeelterntätigkeit durch eine Aufwandsentschädigung und Zuschüsse zur Alterssicherung und Unfallversicherung