Wir sind für Sie der Ansprechpartner, wenn Sie Fragen zur kindlichen Entwicklung, Fragen zur Erziehung oder bei Krisen im familiären Zusammenleben haben. Wir beraten Eltern, Kinder und Jugendliche und erarbeiten gemeinsam Lösungswege. Durch die Beratung sollen Eltern befähigt werden, ihre Verantwortung in der Förderung und Erziehung ihrer Kinder wahrzunehmen. Eine Weitervermittlung an die Familienberatungsstelle ist möglich und notwendig, wenn das zeitlich begrenzte Angebot des Jugendamtes nicht ausreicht.
Gibt es Konflikte zwischen Eltern oder trennen sie sich, bietet das Jugendamt eine Beratung zu Fragen des partnerschaftlichen Zusammenlebens, zur Bewältigung von Familienkonflikten und der gemeischaftlichen, verantwortungsvollen Ausübung der elterlichen Sorge sowie des Umganges der Kinder mit den jeweiligen Elternteilen an. Dabei wird der Blick der Eltern immer wieder auf die Bedürfnisse der Kinder gelenkt und verdeutlicht, dass die Zusammenarbeit als Eltern vorrangig zum Paarkonflikt zu sehen ist.
Kann keine Einigung zwischen den Eltern erreicht werden, kann das Familiengericht von den Eltern einbezogen werden. Das Jugendamt wird in diesem Fällen beim Familiengericht beteiligt.
Die Hilfen zur Erziehung sollen Eltern unterstützen auf Dauer ein gutes Lebensumfeld für ihre Kinder sicherzustellen. Manchmal ist es notwendig Hilfen, wie z.B. eine Erziehungsberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe oder eine direkte Hilfe für das Kind zu vermitteln.
In Einzelfällen ist ein weiteres Zusammenleben mit der Familie nicht möglich. Unter Einbeziehung der Familie wird in diesen Fällen eine Pflegefamilie oder eine Jugendhilfeeinrichtung für das Kind gesucht. Je nach der Situation in der Familie und den getroffenen Vereinbarungen kann die Unterbringung für vorübergehend oder auf Dauer erfolgen.
Hilfen zur Erziehung müssen von sorgeberechtigen Eltern beim Jugendamt beantragt werden. Im Rahmen von Vorgesprächen und Klärung der Situation in der Familie wird die geeignete Hilfe für die Familie festgelegt und in regelmäßigen Hilfeplangespärchen überprüft. Dabei setzen sich die Familien bzw. die Kinder und Jugendliche Ziele, die sie mit der Hilfe erreichen wollen. Da Jugendamt kann in diesem Rahmen auch Auflagen und Bedingungen benennen, die für das Wohl des Kindes notwendig sind.
Junge Menschen, die bereits volljährig sind, benötigen manchmal besondere Hilfe auf dem Weg hin zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung. Die Anhaltspunkte für einen solchen Hilfebedarf sind vielfältig. Dazu gehören beispielsweise Schul- oder Ausbildungsabbrüche, Obdachlosigkeit, Sucht, lange Heimaufenthalte oder eine gestörte seelische Entwicklung. Beratung, Unterstützung bei Behördengängen oder der Wohnungssuche sowie Therapien können Teil der Hilfemaßnahmen sein. Diese sind stets flexibel und werden auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt. Hilfe wird so lange gewährt, wie sie auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.
Als junger Volljähriger müssen Sie selbst einen Antrag auf Hilfe bei uns im Jugendamt stellen. Wenden Sie sich mit Ihrem Problem an die Servicestellen des Allgemeinen Sozialen Dienstes. Dort erhalten Sie auch Hilfe bei der Antragstellung.
Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen. Es ist das oberste Recht und die Pflicht von Eltern für ihre Kinder zu sorgen und alles dafür zu tun, dass es ihnen gut geht. Sie tragen die Verantwortung für die Pflege und Erziehung ihrer Kinder.
Das Jugendamt hat die Pflicht, allen Hinweisen nachzugehen, wenn Kinder in Gefahr sein könnten. Dabei muss zwischen Elternrecht und Kinderrecht abgewogen werden, welches Mittel ausreichend ist, um die mögliche Gefährdung abzuwenden. Wir suchen den Kontakt zu den Familien, um gemeinsam mit ihnen Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Für uns ist eine enge Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen und der Polizei sehr wichtig.
Im äußersten Fall muss das Kind durch die Mtarbeiter des Jugendamtes in Obhut genommen und untergebracht werden, um sein Wohl sicherzustellen.
Die Kinder können in die Familie zurückkehren, wenn die Eltern offen und bereit sind, ihre Probleme zu erkennen und zu bearbeiten, Hilfe anzunehmen und dadurch das Kindeswohl wieder geschützt ist.
Nehmen die Eltern keine Hilfe an oder ist das Wohl des Kindes trotz Hilfe nach wie vor in Gefahr, entscheidet das Familiengericht über das Sorgerecht und den Lebensmittelpunkt des Kindes.