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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Herzlich Willkommen bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe im Havelland...

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe, zu der auch das Vereinbarungswesen und der Haushalt gehört, arbeitet eng mit dem Allgemeinen  Sozialen Dienst (ASD) zusammen. Sie ist zuständig für die Übernahme von Entgelten der entsprechenden Hilfeformen an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches VIII (Achtes Buch: Kinder- und Jugendhilfe).

Zu ihren Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Übernahme von Entgelten bei stationären, teilstationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung
  • Zahlung von Pflegegeld und zugehörige Beihilfen bei Vollzeitpflege
  • Gewährung von Krankenhilfe, einmaligen und laufenden Beihilfen
  • Festsetzung der Kostenbeiträge von Pflichtigen bei teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung
  • Überprüfung der Leistungsfähigkeit von Kostenbeitragspflichtigen
  • Geltendmachung finanzieller Ansprüche gegenüber Dritten
  • Abschluss von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen mit freien Trägern der Jugendhilfe
  • Rechnungscontrolling und Rechnungsbuchung

Ambulante, teilstationäre und stationäre Jugendhilfen werden nach Bedarfsfeststellung durch die Fachkräfte vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) gewährt. Die finanzielle Abwicklung dieser Hilfen erfolgt durch die Fachkräfte der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.