Die Wirtschaftliche Jugendhilfe, zu der auch das Vereinbarungswesen und der Haushalt gehört, arbeitet eng mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) zusammen. Sie ist zuständig für die Übernahme von Entgelten der entsprechenden Hilfeformen an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches VIII (Achtes Buch: Kinder- und Jugendhilfe).
Zu ihren Aufgaben gehören beispielsweise:
Ambulante, teilstationäre und stationäre Jugendhilfen werden nach Bedarfsfeststellung durch die Fachkräfte vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) gewährt. Die finanzielle Abwicklung dieser Hilfen erfolgt durch die Fachkräfte der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.