Kindertageseinrichtungen

Im Landkreis Havelland gibt es 130 Kindertageseinrichtungen in öffentlicher oder freier Trägerschaft. Die Aufgaben und Ziele der Kindertagesstätten werden im § 3 Kita-Gesetz des Landes Brandenburg beschrieben.

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist gem. § 12 Kita-Gesetz zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebotes verpflichtet und gewährt für den Betrieb der Kitas Personalkostenzuschüsse. Durch Fachberatung und Fortbildungsangebote wird die Qualität der Kindertageseinrichtungen gefördert.

Die Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen im Landkreis Havelland finden Sie hier.

Auch Eltern können sich mit Fragen und Problemen an die Praxisberatung wenden.

Familien, denen der Elternbeitrag für die Kindertagesbetreuung nicht zuzumuten ist, können im Referat Kinder- und Jugendförderung die Übernahme von Elternbeiträgen beantragen.

Ansprechpartner

Praxisberatung

Praxisberatung Inklusion und Teilhabe

Praxisberatung

Sprachberatung

Sprachberatung

Kitafinanzierung (Sprachförderung und Personalkostenzuschüsse)

Förderprojekt Kiez-Kitas

Kitafinanzierung (Beitragsfreiheiten und Kostenausgleich)