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Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung

Der Landkreis Havelland hat gemäß § 12 Abs. 1 Kita-Gesetz die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung zu gewährleisten. Um diesen Auftrag zu erfüllen, wird der Kita-Bedarfsplan regelmäßig fortgeschrieben. Im Kita-Bedarfsplan werden die vorhandenen Angebote ausgewiesen, als erforderlich anerkannte offene Bedarfe beziffert und wesentliche Ziele für die Qualitätsentwicklung abgesteckt.

Aktueller Bedarfsplan

Kitabedarfsplan 2019