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Für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) und Kindertagespflege werden gemäß § 17 KitaG Elternbeiträge erhoben. Wenn sich das Kind im letzten Kitajahr vor der Einschulung befindet oder wenn die Elternbeiträge den Eltern nicht zuzumuten sind (Sozialverträglichkeit), erhebt der Kitaträger keinen Elternbeitrag.
Durch den Landkreis Havelland kann eine Übernahme des Elternbeitrages erfolgen, wenn
Die Kosten für das Essengeld werden hier nicht berücksichtigt. Diese können für Sozialleistungsempfänger vom Jobcenter bezuschusst werden.
Antragsformular Übernahme Elternbeiträge
Dem förmlichen Antrag sind der entsprechende Gebührenbescheid sowie die jeweiligen Einkommensbelege in Kopie beizufügen.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort der Eltern des Kindes. Befindet sich dieser im Landkreis Havelland, ist der Antrag auf Übernahme von Elternbeiträgen beim Referat 52 - Kinder-und Jugendförderung zu stellen.
Landkreis Havelland
- Referat 52 - Haus II
Kinder & Jugendförderung
Dienststelle Rathenow
Friedrich-Ebert-Ring 92b
14712 Rathenow
Frau Rettke
(für Pflegeeltern und Träger der Vollzeitpflege)
Zimmer: 228
Tel.: 03385 551-4554
Fax: 03385 551-34554
Frau Zeidler
(bei Unzumutbarkeit der Elternbeiträge)
Zimmer: 222
Tel.: 03385 551-2460
Fax: 03385 551-32460
Dienstag:
09.00 Uhr - 12.00 Uhr
15.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung