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Übernahme von Elternbeiträgen

Für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) und Kindertagespflege werden gemäß § 17 KitaG Elternbeiträge erhoben. Wenn sich das Kind im letzten Kitajahr vor der Einschulung befindet oder wenn die Elternbeiträge den Eltern nicht zuzumuten sind (Sozialverträglichkeit), erhebt der Kitaträger keinen Elternbeitrag.

Durch den Landkreis Havelland kann eine Übernahme des Elternbeitrages erfolgen, wenn

  • sich das Kind in Vollzeitpflege befindet. Der Antrag auf Übernahme ist durch die Pflegeltern zu stellen,  der Kostenbeitragsbescheid des Trägers und die Pflegevereinbarung sind beizufügen.
  • der Kitaträger die rückwirkende Befreiung vom Elternbeitrag nicht gewährt hat. Neben dem Antrag auf Übernahme sind Einkommensbelege und der Elternbeitragsbescheid des Trägers einzureichen.
  • der festgesetzte Elternbeitrag auf Grund der wirtschaftlichen Situation der Familie dieser nicht zuzumuten ist. Neben dem Antrag auf Übernahme sind Einkommensbelege und der Elternbeitragsbescheid des Trägers einzureichen.

Die Kosten für das Essengeld werden hier nicht berücksichtigt. Diese können für Sozialleistungsempfänger vom Jobcenter bezuschusst werden.

Antragstellung und notwendige Unterlagen

Antragsformular Übernahme Elternbeiträge

Dem förmlichen Antrag sind der entsprechende Gebührenbescheid sowie die jeweiligen Einkommensbelege in Kopie beizufügen.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort der Eltern des Kindes. Befindet sich dieser im Landkreis Havelland, ist der Antrag auf Übernahme von Elternbeiträgen beim Referat 52 - Kinder-und Jugendförderung zu stellen.