Beratung und Unterstützung bei der
und Beratung zum Unterhalt anspruchsberechtigter Elternteile nach § 1615l Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bitte beachten: Bei Fragen und Antragstellung zum Unterhaltsvorschuss wenden Sie sich bitte direkt an die Sachbearbeiter/-innen der Unterhaltsvorschusskasse.
Gebühren
Es werden für diese Dienstleistung keine Gebühren erhoben.
Bearbeitung
Zur Klärung der Vaterschaft erhalten Mütter ein Beratungsangebot und Unterstützung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren. Mütter bekommen auch Hilfe, wenn sie beispielsweise neu verheiratet sind und die Vaterschaftsanerkennung vom Kind (weil anderer Vater) noch nicht geklärt ist.
Elternteile, die für ihre minderjährigen Kinder Unterhaltsansprüche geltend machen wollen, werden beraten und unterstützt.
Besteht die Notwendigkeit einer gerichtlichen Klärung, so kann das minderjährige Kind vom Jugendamt vertreten werden (Beistandschaft).
Junge Volljährige bis zum vollendeten 21. Lebensjahr erhalten Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche.
Erforderliche Unterlagen
Antragstellung - formlos
Es wird ein persönliches Erstgespräch empfohlen.