Unterhalt & Vaterschaft

Beschreibung der Dienstleistung

Beratung und Unterstützung bei der

  • Feststellung der Vaterschaft
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes, Jugendlichen oder jungen Volljährigen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr

und Beratung zum Unterhalt anspruchsberechtigter Elternteile nach § 1615l Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Bitte beachten: Bei Fragen und Antragstellung zum Unterhaltsvorschuss wenden Sie sich bitte direkt an die Sachbearbeiter/-innen der Unterhaltsvorschusskasse.

Gebühren

Es werden für diese Dienstleistung keine Gebühren erhoben.

Bearbeitung

Zur Klärung der Vaterschaft erhalten Mütter ein Beratungsangebot und Unterstützung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren. Mütter bekommen auch Hilfe, wenn sie beispielsweise neu verheiratet sind und die Vaterschaftsanerkennung vom Kind (weil anderer Vater) noch nicht geklärt ist.

Elternteile, die für ihre minderjährigen Kinder Unterhaltsansprüche geltend machen wollen, werden beraten und unterstützt.

Besteht die Notwendigkeit einer gerichtlichen Klärung, so kann das minderjährige Kind vom Jugendamt vertreten werden (Beistandschaft).

Junge Volljährige bis zum vollendeten 21. Lebensjahr erhalten Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche. 

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • bestehender Unterhaltstitel (sofern vorhanden)
  • Scheidungsurteil (sofern vorhanden)
  • Einkommensnachweise des/der Unterhaltspflichtigen und -berechtigten (soweit möglich)
  • Ausbildungs- bzw. Schulnachweise ab vollendeten 16. Lebensjahr

Antragstellung - formlos

Es wird ein persönliches Erstgespräch empfohlen.